Pressemitteilung

Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 überprüft. Ziel der Überprüfung war es festzustellen, ob und wie der Flughafen Stuttgart seine Aufgaben im Bereich des Lärmschutzes erfüllt und ob die aktuell bestehenden und möglichen Maßnahmen zur Beschränkung des Fluglärms umgesetzt wurden.

Bei einer solchen Überprüfung ist gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Öffentlichkeit zu beteiligen. Daher lag der Entwurf des Überprüfungs-dokuments von Montag, 2. September 2019, bis einschließlich Dienstag, 1.Oktober 2019, öffentlich aus.

Zum Entwurf sind insgesamt 13 Stellungnahmen eingegangen, die im endgültigen Überprüfungsdokument in einem eigenen Kapitel behandelt wurden. Die Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart hat ergeben, dass die ergriffenen Maßnahmen weiterhin wirken, fortentwickelt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Weitere, als in dieser Überprüfung genannte Maßnahmen, sind nach heutigem Stand der Technik nicht ersichtlich. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist deshalb zurzeit nicht notwendig.

Die finale Überprüfung des Lärmaktionsplans (Überprüfungsdokument) für den Flughafen Stuttgart wird ab kommenden Montag, 16. Dezember 2019, bis einschließlich Freitag, 3. Januar 2020, öffentlich ausgelegt.

Der Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart wurde im Jahr 2014 durch das Regierungspräsidium Stuttgart aufgestellt und befasst sich mit der Bewertung der Ist-Situation und mit Maßnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Emissionen. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist auf die europäische „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (RL 2002/49/EG) zurückzuführen, die in das deutsche Recht als sechster Teil (§§ 47a - f) des Bundes-Immissions-schutzgesetzes umgesetzt wurde. So sind unter anderem für Großflughäfen, das heißt für Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugzeugbewegungen pro Jahr, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Diese müssen anlassbezogen bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, spätestens jedoch nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden (§ 47d Abs. 5 BImSchG). Dieses Jahr stand somit turnusgemäß die Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Stuttgarter Flughafen an.

Das endgültige Überprüfungsdokument wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 16. Dezember 2019, bis einschließlich Freitag, 3. Januar 2020, auf den Internetseiten der nachfolgend aufgeführten Kommunen veröffentlicht.

Gemeinde Altbach: www.altbach.de
Gemeinde Deizisau: www.deizisau.de
Gemeinde Denkendorf: www.denkendorf.de
Stadt Esslingen a. N.: www.esslingen.de
Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de
Stadt Leinfelden-Echterdingen: www.leinfelden-echterdingen.de
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern: www.neuhausen-fildern.de
Stadt Ostfildern: www.ostfildern.de
Stadt Plochingen: www.plochingen.de
Gemeinde Schönaich: www.schoenaich.de
Gemeinde Steinenbronn: www.steinenbronn.de
Landeshauptstadt Stuttgart: www.stuttgart.de
Landratsamt Böblingen: www.lrabb.de
Landratsamt Esslingen: www.landkreis-esslingen.de

Ebenfalls einzusehen ist das Überprüfungsdokument während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073 sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de auf der Startseite unter Aktuelles.

Hintergrundinformationen:
Der Flughafen Stuttgart verzeichnet jährlich knapp 138.000 zivile Flugbewegungen. Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart ist die Festlegung von Maßnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Lärmimmissionen. Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans sind gemäß § 14 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm dort die in § 2 Abs. 2 festgelegten Werte zu beachten, die auch Grundlage für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Stuttgart sind. An diesen Werten haben sich die Festlegung des Plangebiets und die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen zu orientieren. 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart abrufbar. 

Bekanntmachungstext (pdf, 100 KB)