Pressemitteilung

Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern

Regierungspräsidium Stuttgart führt zweites Planänderungsverfahren durch / Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen von 19. Juli bis einschließlich 18. August 2021

 

Zeitungsstapel

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) führt im Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern das zweite Planänderungsverfahren durch. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG).

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das im März 2017 eingeleitet wurde, ist die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern. Derzeit endet die S-Bahn der Linie S2 am Bahnhof Filderstadt in Filderstadt-Bernhausen. Die Neubaustrecke der S-Bahn soll in Filderstadt-Bernhausen in einem neuen Tunnel und anschließend auf der ehemaligen Filderbahntrasse teilweise in einer Troglage (abgesenkt) verlaufen. Sie soll über einen Haltepunkt in Sielmingen im Bereich der Bahnhofstraße sowie einen Bahnhof in Neuhausen westlich der Wilhelmstraße zwischen Bahnhofstraße und Robert-Bosch-Straße verfügen.

Von Bernhausen bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Sielmingen und Neuhausen soll die S-Bahnstrecke zweigleisig, wenige Meter nach der Grenze auf Gemarkung Neuhausen dann eingleisig verlaufen. In Neuhausen wird die eingleisige Strecke etwa 380 Meter auf drei Gleise erweitert, bevor sie an Prellböcken westlich der Wilhelmstraße endet. Es ist vorgesehen, die heute in Filderstadt-Bernhausen endenden Züge künftig bis nach Neuhausen zu führen. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wie die Vergrämung von bodenbrütenden Vogelarten, die Vergrämung und Umsiedlung von Zauneidechsen sowie die Umsetzung von Mauereidechsen, die Aufwertung von Habitatflächen für Zauneidechsen sowie Mauereidechsen, die Pflanzung von Bäumen sowie Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung am Bombach vorgesehen.

Die SSB AG hat im Zuge des Verfahrens ihre Planung überarbeitet und mehrere Planänderungen vorgesehen. Es gab diverse Änderungen bei den Grundstücksinanspruchnahmen, zudem wurde die Beweissicherungsgrenze in Filderstadt-Sielmingen erweitert. Bei der Wasserversorgung für die Felder östlich von Filderstadt-Bernhausen und der Entwässerungsleitung zwischen Scheffelstraße und Benzenäckern westlich von Filderstadt-Sielmingen gab es Änderungen und Anpassungen. Zudem soll die Entwässerungsleitung parallel zur Mercedesstraße östlich von Filderstadt-Sielmingen verschoben werden. Es ist beabsichtigt, den Zugang zum Südbahnsteig im Bahnhof Neuhausen barrierefrei zu gestalten. Außerdem sind weitere bauliche Anpassungen im Bahnhofsbereich Neuhausen sowie die Umsetzung einer Luftmessstation der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg geplant. Im Bereich des ehemaligen und künftigen Bahnhofs in Neuhausen wurde ein bislang unbekanntes Vorkommen von Mauereidechsen aufgefunden. Für das Vorkommen der Mauereidechse wurde eine ergänzende Stellungnahme zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie ein Maßnahmenkonzept zu deren Schutz erstellt.

Darüber hinaus wurden der Erläuterungsbericht, der landschaftspflegerische Begleitplan, die Umweltverträglichkeitsstudie und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung überarbeitet. Außerdem wurden das Grunderwerbsverzeichnis und die Grunderwerbspläne geändert.

Die überarbeiteten Planunterlagen können von Montag,19. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 18. August 2021, bei der Stadtverwaltung Filderstadt und der Gemeindeverwaltung Neuhausen auf den Fildern eingesehen werden. Bis einschließlich Mittwoch, 1. September 2021, haben die von der 2. Planänderung erstmals oder stärker als bisher betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen gegen den (geänderten) Plan zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Nähere Einzelheiten – auch zu den am jeweiligen Auslegungsort geltenden Corona-Regelungen – können der offiziellen Bekanntmachung in den Amtsblättern entnommen werden.

Zusätzlich können die überarbeiteten Planunterlagen mit Start der Auslegung am Montag, 19. Juli 2021, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

Der Bekanntmachungstext ist ab heute (8. Juli 2021) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.

Bekanntmachungstext Filderstadt (pdf, 155 KB)
Bekanntmachungstext Neuhausen (pdf, 154 KB)