Pressemitteilung

Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage ein Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG).

Gegenstand der Planfeststellung ist die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern. Ziel des beantragten Vorhabens ist die Erschließung der Siedlungsschwerpunkte Filderstadt-Sielmingen und Neuhausen auf den Fildern durch den Schienennahverkehr mit umsteigefreien Verbindungen z. B. zum Stuttgarter Hauptbahnhof sowie zum Flughafen und zum geplanten Filderbahnhof. Derzeit endet die S-Bahn der Linie S2 am Bahnhof Filderstadt in Filderstadt-Bernhausen. Die Neubaustrecke der S-Bahn soll auf der ehemaligen Filderbahntrasse teilweise in einer abgesenkten Troglage verlaufen. Sie soll über einen Haltepunkt in Sielmingen im Bereich der Bahnhofstraße sowie einen Bahnhof in Neuhausen westlich der Wilhelmstraße zwischen Bahnhofstraße und Robert-Bosch-Straße verfügen. Von Bernhausen bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Sielmingen und Neuhausen soll die S-Bahnstrecke zweigleisig, wenige Meter nach der Grenze auf Gemarkung Neuhausen dann eingleisig verlaufen. In Neuhausen wird die eingleisige Strecke ca. 380 Meter, bevor sie an Prellböcken westlich der Wilhelmstraße endet, auf drei Gleise erweitert.

Es ist vorgesehen, die heute in Filderstadt-Bernhausen endenden Züge der Linie S2 künftig bis nach Neuhausen zu führen. Im Zuge der Verlängerung der S-Bahnstrecke müssen Regenrückhaltebecken sowie Zuleitungen gebaut und bestehende Straßen sowie Geh-, Rad- und Feldwege zum Teil verlegt werden. Es wird mit einer Bauzeit von rund vier Jahren gerechnet.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. die Vergrämung von bodenbrütenden Vogelarten, die Vergrämung und Umsiedlung von Zauneidechsen, die Aufwertung von Habitatflächen für die Zauneidechse, die Pflanzung von Einzelbäumen sowie Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung am Bombach.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 24.04.2017 bis einschließlich 23.05.2017 bei der Stadtverwaltung Filderstadt und der Gemeindeverwaltung Neuhausen auf den Fildern eingesehen werden. Bis einschließlich 06.06.2017 haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung, ab 24.04.2017, bis zum Ende der Einwendungsfrist am 06.06.2017 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.

Planskizze (pdf, 2 MB)