Pressemitteilung

Weitere Luftreinhaltemaßnahmen ab 1. Januar 2020: Verkehrsverbote auf vier Einzelstrecken in Stuttgart für Euro 5-Diesel

Die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält unter anderem ein Verkehrsverbot auf einzelnen Straßenabschnitten ab 1. Januar 2020 für PKW mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6.

„Wir wollen saubere Luft in Stuttgart und natürlich wollen wir den gesetzlichen Grenzwert einhalten. Wir haben schon viel erreicht, auch wenn wir noch nicht am Ziel sind. Die in der 4. Fortschreibung enthaltenen Maßnahmen werden die Luft in der Landeshauptstadt noch einmal wesentlich verbessern. Sie sind die Grundlage, um den vorgeschriebenen gesetzlichen Grenzwert 2020 einzuhalten“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Reimer betonte, dass das streckenbezogene Verkehrsverbot ab 1. Januar 2020 eine Maßnahme sei, um der Aufforderung der Gerichte nachzukommen, den gesetzlichen Grenzwert einzuhalten. Es bedürfe gemeinsamer und intensiver Anstrengungen, so der Regierungspräsident weiter. Auch die Bürgerinnen und Bürger könnten durch ihr eigenes Mobilitätsverhalten einen Beitrag zur Vermeidung weiterer Verkehrsverbote leisten.

Die vorläufigen Messwerte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ergeben an der Messstelle „Am Neckartor“ einen 11-Monatsmittelwert für 2019 in Höhe von 54 µg/m³ NO2. Damit zeigen bereits die vorläufigen Messergebnisse eine deutliche Verbesserung der Luftqualität gegenüber dem NO2-Jahresmittelwert von 71 µg/m³ 2018. Sie belegen die Fortschritte der bisherigen Luftreinhaltepolitik des Landes, so der Regierungspräsident weiter. Die Maßnahmen des Landes – beispielsweise die Einführung des Fahrverbots für Diesel der Euronorm 4/IV und schlechter in der gesamten Umweltzone ab 1. Januar 2019, die große VVS-Tarifzonenreform, die Aufstellung von Filtersäulen an mehreren Hot-Spots oder die Förderung der Elektromobilität – tragen dazu bei, dass die Luft in Stuttgart deutlich besser wird.

Reimer betonte einmal mehr die Bedeutung der zwischenzeitlich angelaufenen Hardware-Nachrüstungen. „Eine Hardware-Nachrüstung ist wichtig und lohnt sich: Hardware-nachgerüstete PKW sind von den Verkehrsverboten generell befreit. Euro-5 Diesel-PKW mit Software-Update zur Emissionsminderung sind hingegen nur für zwei Jahre vom Verkehrsverbot ausgenommen. Je mehr Hardware-Nachrüstungen genutzt werden, desto besser werden sich die NO2-Werte entwickeln – gemeinsam kann bessere Luft in Stuttgart erreicht werden.“

Die 4. Fortschreibung enthält die Maßnahmen M1-M5 (siehe Anlage). Detaillierte Informationen können der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans entnommen werden. Der Plan lag von Montag, 18. November, bis Montag, 2. Dezember 2019, öffentlich aus und trat mit Bekanntmachung in Kraft.

Hintergrundinformationen:
Die Polizei kontrolliert umweltbedingte Verkehrsverbote mit Stichprobenkontrollen im Rahmen des täglichen Dienstes. Darüber hinaus wird die Fahrberechtigung durch die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (beispielsweise bei Geschwindigkeits- und Parkverstößen) durch eine Abfrage der Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft.
Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart.

Maßnahmen M1 - M5 (pdf, 18 KB)