Pressemitteilung

Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie S4 Eppingen – Heilbronn zwischen Leingarten und Schwaigern

Regierungspräsidium Stuttgart führt zweites Planänderungsverfahren durch / Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen von Dienstag, 26. März bis einschließlich Donnerstag, 25. April 2024

 

Straßenbaupläne

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) führt im Planfeststellungsverfahren für den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahn Eppingen – Heilbronn zwischen Leingarten und Schwaigern das zweite Planänderungsverfahren durch. Vorhabenträgerin ist die AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH).

Gegenstand der Planfeststellung ist im Wesentlichen die Verbreiterung des bestehenden Bahnkörpers und der Einbau eines neuen Gleises auf der Strecke Crailsheim – Heilbronn im Abschnitt zwischen Leingarten und Schwaigern. Betreiberin auf der so genannten Kraichgaubahn ist die AVG, die den Streckenabschnitt Heilbronn Hauptbahnhof –Eppingen Bahnhof langfristig von der DB AG gepachtet hat. Die Ausbaumaßnahme selbst erstreckt sich auf den Bereich östlich des Haltepunkts Leingarten-West bei Kilometer 126,3 und endet im Bahnhof Schwaigern, ungefähr bei Kilometer 129,5 vor dem Bahnübergang der Heilbronner Straße.

Ziel der Maßnahme ist es, den Nahverkehr auf der Schiene im Raum Heilbronn attraktiver zu gestalten. Hierfür soll das ca. drei Kilometer lange Nadelöhr auf der sonst fast durchgängig zweigleisigen Strecke beseitigt werden. Durch die Maßnahme werden die Züge pünktlicher und zuverlässiger, was die Erreichbarkeit von Anschlusszügen am Hauptbahnhof Heilbronn und am Bahnhof Eppingen verbessert.

In Folge der Anhörung zur ersten Planänderung wurden die Planunterlagen auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hin weiter überarbeitet bzw. optimiert. So wurde insbesondere der artenschutzrechtliche Fachbeitrag überarbeitet. Dabei wurden unter anderem die Maßnahmenkonzepte zum Schutz der im Vorhabengebiet lebenden Reptilienarten verbessert und weitere zusätzliche Maßnahmen in die Unterlagen eingearbeitet. Darüber hinaus wurden unter anderem der Erläuterungsbericht, der landschaftspflegerische Begleitplan, die Umweltverträglichkeitsstudie und der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet. Außerdem wurden das Grunderwerbsverzeichnis und die Grunderwerbspläne geändert.

Die überarbeiteten Planunterlagen werden in der Zeit von Dienstag, 26.03.2024 bis Donnerstag, 25.04.2024 – je einschließlich – auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Bis einschließlich Montag, 27. Mai 2024, haben die von der 2. Planänderung erstmals oder stärker als bisher betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen gegen den (geänderten) Plan zu erheben.

Nähere Einzelheiten können der offiziellen Bekanntmachung entnommen werden. Der Bekanntmachungstext wurde heute in den örtlichen Tageszeitungen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren bekanntgemacht.