Ein im Rahmen der Task Force erarbeiteter „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft“ wird die zwölf Regionalverbände des Landes bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen unterstützen – und in Folge die Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg voranzubringen“, betont Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker. „Je schneller wir mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien vorankommen, desto eher leisten wir einen wirksamen Beitrag gegen die Klimakrise und desto mehr sorgen wir für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung.“
Identifizierung von „unproblematischen“ sowie „schwierigen“ Gebieten
Zentraler Bestandteil der neuen Planungshilfe für die Regionalverbände ist die Lokalisierung von „unproblematischen“ Gebieten, wenn es um die Belange des Artenschutzes geht. Zugleich identifiziert der Fachbeitrag die aus landesweiter Perspektive naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche mit Vorkommen von gesetzlich geschützten, windenergiesensiblen Arten.
„Der brutale russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns auf dramatische Weise verdeutlicht, dass dem Ausbau der Erneuerbaren Energie höchste Priorität eingeräumt werden muss“, erklärt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker. „Zugleich müssen und wollen wir die Belange des Artenschutzes berücksichtigen. Der vorliegende Fachbeitrag liefert hierfür einen wertvollen Beitrag und entzerrt mögliche räumliche Konflikte.“
Die Energieministerin betont, dass auch in den im Fachbeitrag identifizierten artenschutzfachlich hochwertigen Gebieten Windkraftanlagen möglich seien, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. „Der Fachbeitrag ist eine Planungshilfe ausschließlich für die Regionalplanung.“
Die zwölf Regionalverbände haben sich gemeinsam mit der Landesregierung zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in jeder der zwölf Regionen jeweils 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windkraft planerisch zu sichern. Mit dieser Regionalen Planungsoffensive, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit den Regionalverbänden im März dieses Jahres gestartet hat, sollen also die Vorgaben des Bundes sieben Jahre früher als vom Bund gefordert erfüllt werden. „Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, brauchen die Regionalverbände einen verlässlichen Planungskorridor mit klaren Regeln“, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. „Erleichterungen beim Artenschutz sind hierbei besonders wichtig.“
Julia Wolf, die Landesvorsitzende des Bundesverbands Windenergie in Baden-Württemberg, sagt: „Wir brauchen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Beschleunigung und Vereinfachung. Viel zu lange wurde ein Konflikt von Artenschutz und Klimaschutz herbeigeredet, anstatt zu erkennen, dass beides in Einklang steht. Der Fachbeitrag erspart den Regionalverbänden endlich langwierige Untersuchungen und kann daher zu einer Beschleunigung der Planung führen. Wir erwarten, dass die Regionalverbände diese Vorlage nun nutzen und zügig ihre Regionalpläne fortschreiben. Der Fachbeitrag soll nicht weitere Hürden aufstellen, sondern schnelle und rechtssichere Planungen ermöglichen. Darauf werden wir in den kommenden Monaten drängen!“
Die Landesvorsitzenden der Umwelt- und Naturschutzverbände NABU, BUND und Landesnaturschutzverband LNV begrüßen den Fachbeitrag:
„Es ist gut, dass mit dem Fachbeitrag nun eine wichtige Planungsgrundlage vorgelegt wird. Damit können die Regionalverbände in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergie ausweisen und zugleich die Belange des Artenschutzes besser, einheitlich und von vornherein berücksichtigen“, sagt Gerhard Bronner (LNV). Sylvia Pilarsky-Grosch (BUND) betont: „Der Fachbeitrag zeigt, wo die Schwerpunkt-Räume für das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen lokalisiert sind. Die Aufgabe der Regionalverbände ist es nun, die Interessen von Klimaschutz und Artenschutz in Einklang zu bringen." Johannes Enssle (NABU) betont: „In Baden-Württemberg stehen auch unter Berücksichtigung des Artenschutzes ausreichend große, windhöffige Flächen zu Verfügung, um die Energiewende umzusetzen. Gleichzeitig wird dieses Konzept nur funktionieren, wenn flankierend über Artenhilfsprogramme in den Schutz windkraftsensibler Fledermaus- und Vogelarten investiert wird.“
Matthias Proske, der Sprecher der AG der Regionalverbände, erklärt: „Für die Regionale Planungsoffensive, über die wir in unseren Regionalplänen unter anderem Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlegen, ist ein substanzieller und rechtssicherer Artenschutzbeitrag notwendig. Die vorgelegte Planungshilfe ermöglicht es erstmalig, die Artenschutzbelange standardisiert zu berücksichtigen. Dies bedeutet eine enorme Vereinfachung und dürfte damit zu einer erheblichen Beschleunigung der Planung beitragen. Jetzt können wir direkt mit der Arbeit beginnen – und das tun wir nun auch in allen zwölf Regionen mit Hochdruck.“
Weiterführende Informationen:
Die zwölf Regionalverbände im Land intensivieren in diesem Herbst den Prozess zur Fortschreibung ihrer Regionalpläne, um die aktualisierten gesetzlichen Vorgaben für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg durch entsprechende Vorrangplanungen zeitnah umzusetzen. Ziel ist es, die Regionalpläne bis September 2025 als Satzung zu beschließen.
Regionalpläne dienen dazu, die vielfältigen Ansprüche, die es an die Flächen im Land gibt, zu einem Ausgleich zu bringen. Dazu zählen auch die Belange des Artenschutzes.
Die Beachtung der Schwerpunktvorkommen bei der regionalplanerischen Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen entzerrt die Konflikte zwischen den Belangen des Artenschutzes und der Windenergie räumlich und leistet somit einen wesentlichen Beitrag für eine sachgerechte, rechtssichere Abwägung der Regionalverbände. Darüber hinaus schaffen die Regionalverbände mit dem Ausweisen von Vorranggebieten die Grundlage, dass im späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die in der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom Juli 2022 vorgesehenen Erleichterungen bei der artenschutzrechtlichen Ausnahme voll zum Tragen kommen können.
Der Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie umfasst ausschließlich artenschutzrechtliche Belange mit Fokus auf eine besonders relevante Auswahl von insgesamt 37 windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten. Hierunter fallen auch Arten, die eine hohe Gefährdung, einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand und/oder eine besondere Seltenheit aufweisen („Sonderstatus-Arten“).
Die Planungshilfe für die Regionalverbände wurde im Rahmen der Task Force unter Begleitung und Unterstützung der Arbeitsgruppe Natur- und Artenschutz beim Umweltministerium sowie einer Unterarbeitsgruppe bei der Landesanstalt für Umwelt LUBW erarbeitet. Mitglieder der AG Natur- und Artenschutz sind Vertreterinnen und Vertreter der Umweltverbände NABU, BUND und LNV, des Landesverbands der Windenergie, des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft, der Plattform Erneuerbare Energien, der kommunalen Spitzenverbände, der Regionalverbände, des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands sowie Behörden.
Fachbeitrag Artenschutz (pdf, 2 MB)
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg