Informationen zum Datenschutz bei Stellenangeboten
Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg verarbeiten im Rahmen von Bewerbungsverfahren personenbezogene Daten.
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie darüber, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, an wen Sie sich in datenschutzrechtlichen Fragen wenden können und welche Rechte Sie nach der DS-GVO haben.
Kontakt
Für den Regierungsbezirk Stuttgart:
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
0711 904-0
poststelle@rps.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Freiburg:
Regierungspräsidium Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
0761 208-0
poststelle@rpf.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Karlsruhe:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1 – 3
76131 Karlsruhe
0721 926-0
poststelle@rpk.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Tübingen:
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-0
poststelle@rpt.bwl.de
Unsere Datenschutzbeauftragte bzw. unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie postalisch über die unter Kontakt angegebene Postanschrift oder unter folgenden E-Mail-Adressen und Telefonnummern:
Regierungsbezirk Stuttgart:
Datenschutzbeauftragter@rps.bwl.de
0711 904-0
Regierungsbezirk Freiburg:
Datenschutzbeauftragter@rpf.bwl.de
0761 208-0
Regierungsbezirk Karlsruhe:
Datenschutz@rpk.bwl.de
0721 926-0
Regierungsbezirk Tübingen:
Datenschutz@rpt.bwl.de
07071 757-0
a) Zweck
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Für uns ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht.
b) Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 15 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) i.V.m. §§ 83 bis 85 des Landesbeamtengesetzes (die Rechtsgedanken dieser Vorschriften des Landesbeamtengesetzes finden grundsätzlich auch für die Beschäftigten und Praktikanten entsprechende Anwendung).
Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft, enthalten, stützen wir unsere Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbundenen Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auch auf Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO.
Im Bewerbungsprozess werden wir all die von Ihnen gegebenen Informationen dazu verwenden, um Ihre Bewerbung voranzubringen und um zu prüfen, ob wir Ihnen einen Arbeitsplatz bei uns anbieten können.
Zudem haben wir unsere rechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber zu erfüllen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der freien Stelle zur Folge haben.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeiten wir die von Ihnen uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten. Hierzu gehören insbesondere:
- Vor- und Nachname, Titel, sowie sonstige Kontaktdaten
- Geburtsdatum
- Evtl. Gesundheitsdaten, wie Behinderung / Gleichstellung
- Qualifikationsdaten
- Beruflicher Werdegang
- je nachdem, was die/der Bewerber/-in in die Bewerbung aufnimmt
Die personenbezogenen Daten entnehmen wir den uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen.
Nach Art. 33 Abs. 2 GG und dem daraus resultierenden Grundsatz der Besten-Auslese werden sämtliche Inhalte der Bewerbung sowie Anlagen zur Beurteilung der Eignung und Befähigung des Bewerbers genutzt. Dazu müssen wir die gesamten Bewerbungsunterlagen sichten, auswerten und vergleichen.
Innerhalb des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten nur die Personen und Stellen Zugang zu den in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten, die in das Bewerbungsverfahren und in die Entscheidungsfindung über Ihre Einstellung eingebunden sind (Mitarbeitende der Personalabteilung, Vertreter/innen der Fachabteilungen, die Amtsleitung, Vertreter/innen des Personalrats, die Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen). Bei Verfahren im höheren Dienst zusätzlich die entsprechenden Personen im Innenministerium sowie die dortige zuständige Personalvertretung.
Wir werden Ihre Kontaktdaten ausschließlich dafür verwenden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie über den Fortlauf des Bewerbungsverfahrens zu informieren. Sonstige in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Angaben nutzen wir ausschließlich um Ihre Eignung für die zu besetzende Stelle feststellen zu können.
Daten die über das Online Bewerbungsportal eingegeben und übermittelt werden, werden zu Ihrem Schutz zugriffssicher verschlüsselt und auf Servern des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg gespeichert. Von dort aus werden die Daten vom Regierungspräsidium Stuttgart abgerufen. Die Daten werden nur autorisierten Personen innerhalb der Behörden zugänglich gemacht. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart tätig (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO).
Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.
Im Falle einer Einstellung übernehmen wir Ihre Daten aus dem Bewerbersystem in Ihre Personalakte und unser Personalinformationssystem. Zudem nutzt das Regierungspräsidium Stuttgart die Daten für planerische, organisatorische, personelle, soziale oder haushalts- und kostenrechnerische Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes.
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
Im Falle einer Absage werden Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu erhalten, ob und – wenn ja – welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen. Der Auskunftsanspruch wird insbesondere durch das Recht auf Einsicht in die BEM-Akte erfüllt.
c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, sofern diese nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten haben Sie – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – einen Anspruch auf Vervollständigung. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
d) Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Unter den in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogenen Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie können danach verlangen, dass wir Ihre Daten Ihnen selbst in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen oder diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)
Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter Ziff. 2.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir unseren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe eine Beschwerde erheben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).