Stellenausschreibung
Die Aufgaben des Regierungspräsidiums sind so vielfältig wie die Menschen, die im Regierungsbezirk Stuttgart leben. Sie möchten diese Vielfalt der Verwaltung in einer der größten Mittelbehörden Deutschlands mit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennenlernen? Werden Sie Teil des Teams!
Futtermittelkontrolleurin / Futtermittelkontrolleur (w/m/d)
bis E 11 TV-L
ab 01.03.2025
Informationen zum Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie hier.
Innerhalb der Abteilung 3 – Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittel-wesen - ist im Referat 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung - ab 01.03.2025 eine befristete Vollzeitstelle bis zum 28.02.2027 zu besetzen. Dienstort ist Stuttgart-Vaihingen.
Da die Stelle sachgrundlos befristet ist, können in der Regel nur Bewerber/innen berücksichtigt werden, die bisher noch nicht in einem Arbeitsverhältnis beim Land Baden-Württemberg beschäftigt waren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Berufsausbildungsverhältnisse zählen nicht hierzu.
Ihre Aufgaben:
- Durchführung von Inspektionen bei Futtermittelunternehmen
- Kontrollen bei Landwirtschaftsbetrieben z.B. im Rahmen der Konditionalität
- Amtliche Probenahmen
- Beurteilung der Kontrollergebnisse einschließlich Risikobeurteilung der Betriebe
- Dokumentation der Kontrollergebnisse
- Anordnung und Umsetzung von behördlichen Maßnahmen
Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten
Wir setzen voraus:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- (FH) oder Bachelor-Studium (oder gleichwertiger Studienabschluss) in einem landwirtschaftlichen Studiengang
- Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung als Futtermittelkontrolleurin / Futtermittelkontrolleur gemäß der Futtermittelkontrolleur-Verordnung (FuttMKontrV) vom 28.03.2003; oder die Bereitschaft, die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung zu absolvieren
- Rasche Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft und hohe Belastbarkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Gute Kenntnisse und sichere Anwendung der Microsoft-Office-Programme
- Fähigkeit zur Einarbeitung in fachspezifische EDV-Programme
- ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, da die Tätigkeit mit einem hohen Außendienstanteil verbunden ist
Von Vorteil sind:
- Erfahrungen über Verwaltungsabläufe
- Erfahrung im Bereich Futtermittel / Tierhaltung
Wir bieten Ihnen:
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team
- Die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Eine ausgewogene Work-Life-Balance
- Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
- Zuschuss für den ÖPNV (JobTicket BW)
- Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Flexible Arbeitszeitmodelle
Ihre Bezahlung:
Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen für ausgebildete Futtermittelkontrolleurinnen/Futtermittelkontrolleure in Entgeltgruppe 11 TV-L, für Personen ohne abgeschlossene Ausbildung als Futtermittelkontrolleurin / Futtermittelkontrolleur in Entgeltgruppe 10 TV-L.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte bewerben Sie sich unter der Angabe der Kennziffer 24222 bis spätestens 02.12.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren: Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können leider nicht berücksichtigt werden.
Haben Sie noch Fragen?
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Frau Konzelmann Ref. 12, 0711 904-11228 oder bei Fragen zum Aufgabengebiet Herr Christian Bühler, 0711 904-13400, zur Verfügung.
Weitere Hinweise:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie unter
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