Zwei Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Straßenmeisterdienstes (w/m/d)

Zu Beginn der Ausbildung werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Straßenmeisteranwärterin / zum Straßenmeisteranwärter (w/m/d) ernannt. Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt zwei Jahre.

Die Aufgaben des Regierungspräsidiums sind so vielfältig wie die Menschen, die im Regierungsbezirk Stuttgart leben. Sie möchten diese Vielfalt der Verwaltung in der größten Mittelbehörde Deutschlands mit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennenlernen? Werden Sie Teil des Teams!

Stellenausschreibung

Zwei Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn
des mittleren Straßenmeisterdienstes (w/m/d)

ab 01.07.2025

Zu Beginn der Ausbildung werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Straßenmeisteranwärterin / zum  Straßenmeisteranwärter (w/m/d) ernannt. Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt zwei Jahre.

Die praktische Ausbildung soll im Wesentlichen in einem der Baureferate des Regierungspräsidium Stuttgart stattfinden. Dabei besuchen Sie zeitweise auch verschiedene Stationen in anderen Referaten der Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Stuttgarts.

Im Bereich des Baureferates sollen Sie im Zuge Ihrer Ausbildung im Bereich von verschiedenen Baumaßnahmen an Straßen, Radwegen und Brücken beteiligt werden. Außerdem sollen Sie die Bereiche Planung und Verwaltung (Projektanlage, Haushalt, …)  kennenlernen. Für den theoretischen Teil der Ausbildung besuchen Sie das Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold, wo Sie im Rahmen von Lehrgängen und Seminaren Fachkenntnisse in den vielseitigen Themengebieten erlangen.

Die Ausbildung soll Sie mit den verschiedenen Aufgaben des Fachgebiets vertraut machen und gliedert sich in eine „berufliche Grundausbildung“ (61 Wochen) und eine „berufliche Fachausbildung“ (43 Wochen). Am Ende der Ausbildungsabschnitte wird jeweils eine schriftliche Prüfung durchgeführt, welche durch eine mündliche Prüfung aus dem Themenbereich „berufliche Fachausbildung“ ergänzt wird.

Alternativ, je nach den persönlichen Umständen, besteht die Möglichkeit den Abschnitt im Bereich eines Baureferates mit speziellen Aufgaben zu gestalten.

Die Ausbildungsplätze werden an den Dienstorten Ellwangen und Schwäbisch Hall (beide Referat 47.2, Baureferat Ost) sowie Göppingen (Referat 47.3, Baureferat Süd) und Stuttgart (Referat 47.4, Baureferat Süd) angeboten.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung besteht die Möglichkeit der Übernahme von Aufgaben insbesondere in einem der Baureferate des Regierungspräsidiums Stuttgart oder aber auch im Bereich des Referats 43 - Ingenieurbau.

In einem Baureferat sind das insbesondere folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe für Arbeiten an der Straßenausstattung (Fahrbahnrückhaltesysteme, Markierungsarbeiten, etc.) einschließlich Durchführung, Bauüberwachung und Abwicklung der Maßnahmen
  • Bauüberwachung weiterer Straßenbau- und Ingenieurbaumaßnahmen einschließlich Erstellung der notwendigen Aufmaße
  • Einbindung bei Fragestellungen zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzrichtlinien im Verkehrsraum von Baustellen
  • Erstellen von verkehrsrechtlichen Anordnungen für Straßenbau- und Ingenieurbaumaßnahmen

Im Bereich vom Referat 43 sind dies insbesondere Aufgaben im Bereich der Bauwerksüberwachung und des Tunnelbetriebs.
Änderungen der späteren Aufgabengebiete bleiben vorbehalten.

Wir setzen voraus

  • Abgeschlossene Mittlere Reife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
  • den Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule in einer dem Straßenmeisterdienst förderlichen Fachrichtung oder
  • die Meisterprüfung in einem dem Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf oder
  • die Abschlussprüfung in einem dem Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf im Sinne des § 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes oder eine entsprechende Gesellenprüfung im Sinne des § 31 Absatz 1 der Handwerksordnung mit jeweils einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf oder Handwerk (die vorgeschriebene mindestens dreijährige praktische Tätigkeit kann bis auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn die Prüfung mit einem guten oder sehr guten Ergebnis abgeschlossen worden ist.);
  • eine Fahrerlaubnis der Klasse B
  • das Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen

Von Vorteil sind

  • technisches Verständnis für bauliche Aufgabenstellungen
  • Kenntnisse der Richtlinien und Vorschriften der öffentlichen Bauverwaltung
  • bereits erworbene Erfahrungen in der Bauaufsicht und Bauabwicklung in dem beschriebenen Aufgabengebiet

Wir bieten Ihnen

  • Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team
  • Die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Eine ausgewogene Work-Life-Balance
  • Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
  • Zuschuss für den ÖPNV (JobTicket-BW)
  • Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Flexible Arbeitszeitmodelle

Ihre Bezahlung
Sie erhalten während der gesamten Ausbildung (auch während der Zeit am Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold) monatliche Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte bewerben Sie sich unter der Angabe der Kennziffer 24130 bis spätestens 23.07.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren: Online-Bewerbungsportal.
Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können leider nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie noch Fragen?
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Frau Harsch, 0711 904-11214, franziska.harsch@rps.bwl.de oder bei Fragen zum Aufgabengebiet Herr Höflacher, 0711 904-11140 zur Verfügung.

Weitere Hinweise
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie unter
Informationen gem. Art.13 DSGVO zum Datenschutz bei Stellenausschreibungen