Der neue Albaufstieg der A 8 darf gebaut werden: Regierungspräsidium Stuttgart hat Planfeststellungsbeschluss erlassen

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau des Albaufstiegs der Bundesautobahn A 8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt erlassen.

Regierungspräsidenten Susanne Bay (links) übergibt Christine Baur-Fewson, Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest, am 18. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den neuen A 8-Albaufstieg

Regierungspräsidentin Susanne Bay hat heute (Mittwoch, 18. Dezember 2024) Christine Baur-Fewson, Direktorin der Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes, den Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Aus- und Neubau des sogenannten Albaufstiegs der A 8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt überreicht.

„Ich freue mich sehr, heute den Abschluss des sehr aufwendigen und komplexen Genehmigungsverfahrens für den Albaufstieg bekanntgeben und den Planfeststellungsbeschluss aushändigen zu können. Dies sind gute Nachrichten für die Menschen, die große Geduld haben mussten. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind die Grundlagen für den Aus- und Neubau dieses europaweit bedeutsamen Autobahnabschnitts geschaffen“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay bei der Bekanntgabe der Entscheidung und der Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses in Stuttgart. Das RPS hat in einem umfangreichen Planfeststellungsverfahren alle Aspekte ermittelt, bei der Entscheidung berücksichtigt und einen bestmöglichen Ausgleich erreicht.

„Der neue Albaufstieg wird einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Land leisten und auch Staubildungen und Unfallgefahren auf diesem wichtigen Abschnitt entgegenwirken“, sagte Bay. Dies werde auch den Anliegerkommunen zugutekommen. Zugleich werde das europäische Verkehrsnetz durch diese Infrastrukturmaßnahme spürbar gestärkt, so die Regierungspräsidentin weiter.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen werden Mitte Januar 2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de veröffentlicht und in einer Kommune (Bad Ditzenbach) in einer leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit (Papierform) zur Verfügung gestellt. Dies wird rechtzeitig vorher in den örtlichen Tageszeitungen und per Pressemitteilung bekannt gemacht.

Nadelöhr beseitigen: Verkehrssicherheut und Verkehrsfluss verbessern

Der Albaufstieg ist Bestandteil der wichtigen Ost-West-Verbindung nördlich der Alpen und wichtige transeuropäische Achse. Durch den nun erlassenen Planfeststellungsbeschluss kann die Autobahn GmbH endlich den Albaufstieg aus- beziehungsweise neu bauen und damit das letzte noch vierspurige Nadelöhr auf der A 8 zwischen Stuttgart und Ulm beseitigen. Der Streckenabschnitt ist eine der ältesten Autobahnstrecken Deutschlands und bekannt aus den Staunachrichten. An der steilen und kurvigen Strecke mit den geteilten Richtungsfahrbahnen kommt es in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und häufig zu Unfällen. Dies bringt auch den Verkehr auf dem nachgeordneten Straßennetz regelmäßig zum Erliegen; die Anliegerkommunen sind stark belastet durch Stau, Lärm und Abgase.

Die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss am Albtrauf werden sich in Zukunft stark verbessern. Das Vorhaben der Autobahn GmbH sieht einen sechsspurigen Aus- und Neubau mit durchgängigen Standstreifen vor, der die bisherige Strecke deutlich verkürzt. Die neue Trasse verläuft über zwei Brücken und durch zwei Tunnel in direkter Linie zwischen dem Filstal, Anschlussstelle Mühlhausen, und der Albhochfläche bei Merklingen. Dort bindet die Trasse in den bereits ausgebauten Abschnitt zwischen Hohenstadt und Ulm-West ein. Die bisherige Aufstiegstrasse wird im Gegenverkehr befahrbar werden und als direkte Umleitungsstrecke dienen. Flankiert ist das Vorhaben von umfangreichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen.

Die Planungen für den Albaufstieg laufen schon seit vielen Jahren. Nicht nur die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Anwohnerinnen und Anwohner in den umliegenden staugeplagten Kommunen wurden auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Die Maßnahme hat im Verlauf des Genehmigungsverfahrens allerdings auch wichtige Verbesserungen und Änderungen erfahren – durch Anregungen aus der Raumschaft sowie aufgrund zahlreicher Rechtsänderungen, die aufgegriffen und in die Planung integriert wurden.

Die bedeutendste und für alle Beteiligten erfreuliche Änderung ist der Verzicht auf die ursprünglich geplante Mautstation auf der Albhochfläche. Dadurch konnte in großem Umfang Fläche eingespart werden, außerdem ist kein Mautausweichverkehr mehr zu befürchten.

Außerdem kann die ehemalige Abstiegstrasse zwischen der Albhochfläche und Bad Ditzenbach-Gosbach erhalten bleiben und später zum Radweg umgestaltet werden. Dies war den Kommunen und Landkreisen ein wichtiges Anliegen.

Verbesserungen konnten auch beim Bauablauf erzielt werden. So wird nun der obere Tunnel Drackenstein von der Albhochfläche aus aufgefahren, dadurch wird das Gostal entlastet. Hinzukommen zahlreiche weitere kleinräumige Planungsanpassungen, die vor allem die Forderungen der beteiligten Kommunen aufgreifen.

Umfangreiches und anspruchsvolles Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren, das das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planfeststellungsbehörde durchgeführt hat, war sehr anspruchsvoll und komplex, was sich in umfangreichen Planunterlagen und zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten gezeigt hat – und nicht zuletzt auch im knapp 600 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss zum Ausdruck kommt. „Die mit dem Verfahren befassten Kolleginnen und Kollegen haben äußert engagiert gearbeitet. Ihnen und allen am Verfahren Beteiligten gilt mein ausdrücklicher Dank“, betonte Regierungspräsidentin Bay.

Das RPS hat in einem aufwendigen Prozess alle Belange ermittelt, bei der Entscheidung berücksichtigt und zum bestmöglichen Ausgleich gebracht. Es bleibt dennoch nicht aus, dass ein derart komplexes Verfahren nicht alle Betroffenen in jeder Hinsicht zufrieden stellen kann. Hier geht es darum, eine ausgewogene und die unterschiedlichen Interessen ausbalancierende planerische Lösung zur finden, die den Betroffenen in bestmöglichem Maße gerecht wird. In diesem Sinne ist es gelungen, den nicht gänzlich zu vermeidenden Beeinträchtigungen soweit möglich Rechnung zu tragen. So wurden unter anderem umfangreiche Lärm- und sonstigen Schutzmaßnahmen sowie zahlreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen festgelegt und die Flächeneingriffe auf das zwingend notwendige Maß begrenzt.

Die Rechtslage hat sich während des Verfahrens in verschiedener Hinsicht verändert, insbesondere haben sich Vorschriften zum Schutz der Umwelt verschärft oder sind neu hinzugekommen. Es waren unter anderem zusätzliche umweltbezogene zeitintensive Untersuchungen vorzunehmen und die Auswirkungen des Vorhabens auf das globale Klima zu betrachten. Auch vor diesem Hintergrund musste die Planung laufend angepasst werden und wird nun in der Fassung der 5. Planänderung genehmigt.

Es zeigt sich, dass ständige Rechtsänderungen und -verschärfungen eine zügige Führung komplexer Großverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben erschweren. Das Regierungspräsidium Stuttgart begrüßt daher Initiativen zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Dabei reichen rein organisatorische Verfahrensänderungen nicht aus; es muss vor allem die inhaltliche Vereinfachung bundes- und EU-rechtlicher Regelungen in den Blick genommen werden, um substantielle Beschleunigung erreichen zu können.

Hintergrundinformationen:

Die A 8 gehört im Bereich des Albaufstiegs zu den ältesten Autobahnstrecken Deutschlands. Die Albabstiegstrasse wurde 1937, die Albaufstiegstrasse 1957 mit jeweils zwei Fahrstreifen fertig gestellt. Seit dem Bau wurden außer der Substanzerhaltung keine nennenswerten Um- und Ausbauten vorgenommen.

Insgesamt genügt die A 8 mit ihren großen Steigungen und dem großen Gefälle, den engen Kurven sowie den lediglich zweistreifigen Fahrbahnen ohne Standstreifen nicht mehr den Anforderungen, die heutzutage an eine Autobahn hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit gestellt werden.

Fotos (Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart):
Regierungspräsidentin Susanne Bay (links) übergibt Christine Baur-Fewson, Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest, am 18. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den neuen A 8-Albaufstieg.
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