Das Land Baden-Württemberg prüft ergebnisoffen eine weitere Liegenschaft für die Erstaufnahme in Stuttgart-Weilimdorf. Eine Bewertung steht noch aus.
Dem Land Baden-Württemberg wurde eine weitere Liegenschaft in Stuttgart-Weilimdorf als mögliche Unterbringung im Rahmen der Erstaufnahme angeboten: ein Bürogebäude in der unmittelbaren Nähe der Liegenschaft Mittlerer Pfad, bei der aktuell geprüft wird, ob sie als Landeserstaufnahmeeinrichtung geeignet ist.
Zu der als Bürogebäude genutzten Liegenschaft liegen bisher keine weiteren Informationen oder Unterlagen vor. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird nun eine ergebnisoffene Prüfung einleiten, ob das Gebäude möglicherweise als Unterkunft in Frage kommt. Eine Bewertung hat bisher noch nicht stattgefunden.
Unter Einbeziehung der bereits vorliegenden weiteren Angebote zur Unterbringung geflüchteter Menschen, werden die potentiellen Standorte in Weilimdorf, insbesondere mit Blick auf mögliche Synergien und unter vorübergehender Zurückstellung der anderen in Stuttgart in Prüfung befindlichen Standorte, priorisiert untersucht werden.
Hintergrundinformationen:
Grundsätzlich ist der Betreiber von (Landes-)Erstaufnahmeeinrichtungen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die jeweiligen Regierungspräsidien (RP) im entsprechenden Regierungsbezirk. Standortprüfungen führt das RP im Auftrag des Justizministeriums Baden-Württemberg durch. Für die konkreten Planungen sind Vermögen und Bau (hier Amt Stuttgart) mit Unterstützung durch das Regierungspräsidium zuständig.