Die EnBW plant die Errichtung und den Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes auf dem Gelände des Kraftwerks in Walheim. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der EnBW in einem gestuften Verfahren, bestehend aus einem Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen, durchgeführt. Mit Antrag vom 23. Februar 2023 hat die EnBW beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) – Referat 54.1 Industrie – Schwerpunkt Luftreinhaltung als Genehmigungsbehörde (höhere Immissionsschutzbehörde) den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids und der 1. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung sowie eines vorzeitigen Beginns zur Errichtung und den Betrieb des geplanten Klärschlammheizkraftwerkes gestellt.
Das Vorhaben wurde öffentlich bekannt gemacht und die Antragsunterlagen lagen bei der Gemeinde Walheim, bei der Gemeinde Gemmrigheim und beim RPS von Freitag, 26. Januar, bis einschließlich Montag, 26. Februar 2024, aus. Zudem wurde das Verfahren in diesem Zeitraum auch nach Maßgabe der §§ 8 Abs. 1 und 10 Abs. 1 der 9. BImSchV über das zentrale Internetportal www.uvp-verbund.de/bw elektronisch veröffentlicht.
Einwendungen gegen das Vorhaben der EnBW konnten von Freitag, 26. Januar, bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, erhoben werden. Dem RPS liegen insgesamt 731 fristgerecht eingegangene Einwendungen vor.
Das RPS hat nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 der 9. BImSchV entschieden, einen Erörterungstermin (EÖT) durchzuführen. Dieser war zunächst für Dienstag, 14. Mai 2024, geplant.
Aufgrund der Anzahl der Einwendungen sowie der nicht ausreichenden Kapazität (Sitz- und Parkplätze, Brandschutzvorgaben) der bislang für den Erörterungstermin vorgesehenen Örtlichkeit in Walheim wird für eine zweckgerechte Durchführung des Erörterungstermins der Erörterungstermin gemäß § 17 Abs. 1 der 9. BImSchV verlegt auf:
Montag, 24. Juni 2024
Der Erörterungstermin wird im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg (Bürgersaal), in der Stuttgarter Straße 33 in 71638 Ludwigsburg stattfinden. Beginn ist um 10:00 Uhr. Einlass für Einwendende und die Öffentlichkeit ist ab 9:00 Uhr möglich.
Der Erörterungstermin kann an den Folgetagen (Dienstag, 25. Juni bis Freitag, 28. Juni 2024) fortgesetzt werden. Er beginnt an diesen Tagenjeweils um 09:00 Uhr. Einlass für Einwendende und die Öffentlichkeit ist dann ab 8:30 Uhr möglich.
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Eine abschließende Entscheidung über den Antrag wird im Rahmen des Erörterungstermins nicht erfolgen. Eine entsprechende Tagesordnung wird vor dem Erörterungstermin auf der Internetseite des RPS sowie per Pressemitteilung veröffentlicht.