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Innovationsprogramm 2023: Land fördert Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege mit rund 6,2 Millionen Euro

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wohnortnahe und stabile Versorgung für Menschen mit Pflegebedarf“

Leere Notizzettel auf Holzwand gepinnt

Mit rund 6,2 Millionen Euro fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Zuge des „Innovationsprogramms Pflege“ 14 Projekte zur Tages- und Kurzzeitpflege. Damit sollen vor allem die ambulante Versorgung sowie pflegende Angehörige gestärkt werden. Eine Liste der Projekte sowie die jeweiligen Fördersummen finden Sie im Anhang der Pressemitteilung.

„Unser Ziel ist eine wohnortnahe und stabile Versorgung für Menschen mit Pflegebedarf“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (19. Juli) in Stuttgart. „Mit der neuen Förderrunde entstehen nunmehr in sechs Tagespflegeeinrichtungen sowie einem weiteren Projekt 15 Kurzzeit-Pflegeplätze und 123 Plätze in der Tagespflege. Hinzu kommen relativ schnell insgesamt 32 Plätze aus dem Bereich Kurzzeitpflege der Projekte in Göppingen und Freiburg. Die eingereichten Vorschläge und Ideen zeigen, dass wir uns alle gemeinsam den Herausforderungen in der Pflege stellen.“

Im Zuge des Innovationsprogramms werden zudem sechs Modellprojekte gefördert, um die Qualität in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Insgesamt haben fünf Modellprojekte starke Bezüge zum Thema Kurzzeitpflege, zum Beispiel der Antrag der „Poststationären Übergangspflege“ der Wilhelmshilfe Göppingen – ein interdisziplinäres und sektorenübergreifendes Konzept, das mit 20 Plätzen speziell die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt in den Blick nimmt und die Rückkehr ins eigene Zuhause sicherstellen soll.

Vielversprechend ist auch der Antrag „Ambulant betreute Verhinderungspflege in einer betreuten Wohnung im Quartier mit eingebundenem Case Management“ der Evangelischen Sozialstation Freiburg i. Br. gGmbH. Hier wird mit der Förderung die Erprobung einer ambulant betreuten Verhinderungspflege, zum Beispiel bei Urlaubs-/Krankheitsvertretung des pflegenden Angehörigen, mit 12 Plätzen in ländlich geprägten Stadtteilen von Freiburg ermöglicht. Besonders interessant ist dabei ein in die ambulante Versorgungslandschaft wirkender, sogenannter Case-Management-Ansatz, bei dem die Sozialstation als ambulanter Pflegedienst und Betreiberin der Verhinderungspflege enge Bezüge ins Quartier nutzen kann.

„Besonders am Herzen liegt mir auch der Antrag der Stadt Schwäbisch Gmünd zum Thema ‚Young Carer‘. Leider spielt sich der Alltag von Kindern und Jugendlichen, die zuhause die Pflege ihrer Eltern oder eines Elternteils alleine übernehmen, sehr im Verborgenen ab“, so Minister Lucha. „Sie nehmen häufig keine Angebote in Anspruch. Ich begrüße daher den Antrag aus Schwäbisch Gmünd, um an dieser Stelle Unterstützung zu bieten.“

Die Förderung der innovativen Projekte wird zudem wissenschaftlich evaluiert, um daraus weiterführende Erkenntnisse abzuleiten. Viele Projektergebnisse, zum Beispiel zum notwendigen Case Management in der Kurzzeitpflege, sind bereits in konzeptionelle und gesetzgeberische Überlegungen der Länder zur zukunftsfähigen Pflege eingeflossen. Den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (BLAG Pflegereform) unter Vorsitz Baden-Württembergs, einen Vergütungszuschlag für Case Management und die medizinische Behandlungspflege in der Kurzzeitpflege einzuführen, wird gegenüber dem Bund auch weiter konsequent verfolgt.

Anlage:
Innovationsprogramm Pflege 2023

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration