Am 27. März 2025 lädt das Regierungspräsidium Stuttgart zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zur Sanierung der L 1080 zwischen Klaffenbach und Welzheim ein. Nach massiven Hangrutschungen, die im letzten Jahr durch starke Regenfälle verursacht wurden, soll der Streckenabschnitt im Sommer 2025 umfassend saniert werden.
Der Streckenabschnitt der L 1080 zwischen Klaffenbach und Welzheim war seit Anfang Juni 2024 zeitweise gesperrt. Mittlerweile ist der Abschnitt für den Pkw-Durchgangs- und Schülerverkehr wieder freigegeben. Starke Regenfälle hatten im letzten Jahr massive hang- und talseitige Rutschungen verursacht, die die Fahrbahn erheblich beschädigt haben. Nach vorläufiger Sicherung, geologischen Gutachten und der Entwurfsplanung sollen die Schadstellen nun im Sommer 2025 saniert werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart möchte im Vorfeld der Sanierungsmaßnahme über den Umfang der Arbeiten und die Auswirkungen für Verkehrsteilnehmende und insbesondere der Anwohnende informieren. Hierzu findet am Donnerstag, 27. März 2025, von 18 bis etwa 20 Uhr in Welzheim, in der Eugen-Hohly-Halle (Helmut-Glock-Straße 6), eine Bürgerinfo statt. Betroffene und Interessierte sind herzlich zu diesem Termin eingeladen.
Situation bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahme:
Aufgrund der massiven Schadstellen ist eine uneingeschränkte Nutzung der Strecke derzeit noch nicht möglich. Im Bereich der Rutschungen gibt es Engstellen, da der talseitige Fahrstreifen abschnittsweise nur begrenzt belastet werden kann und der Verkehr stellenweise auf der Hangseite geführt werden muss. Der Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen wird weiterhin über die Umleitungsstrecken L 1120 (Althütte) und L 1150 sowie die Verbindungen L 1148 – L 1150 geführt, um die Straßenstruktur nicht zusätzlich zu belasten.
Die Engstellen entlang der Strecke werden durch entsprechende Beschilderung, Baken und eine mobile Ampelanlage an der großen Rutschungsstelle beim Laufenmühlen-Viadukt geregelt. Um eine Überbelastung durch zu schwere Fahrzeuge zu vermeiden, wird eine Höhenbegrenzungsanlage mit vorgelagerter Höhenwarnung installiert. Die Höhenbegrenzungsanlage wird mit Kameras überwacht und löst bei Fahrzeugen über 2,90 Meter aus. Fahrzeuge unter dieser Höhe werden nicht erfasst. Erfasste Fahrzeuge haben aufgrund der Missachtung der vorangegangenen Verkehrszeichen mit einem Bußgeld zu rechnen.
Neben dem regulären Verkehr kann auch der Busverkehr, einschließlich des Schülerverkehrs nach Welzheim, wieder über den Streckenabschnitt geführt werden. Ebenfalls zugelassen sind Lieferfahrten für Anliegerinnen und Anlieger sowie Sonderfahrzeuge wie Feuerwehr und Müllfahrzeuge. Das Straßenbauamt überwacht die betroffenen Streckenabschnitte weiterhin intensiv. Der bisherige Kontrollrhythmus von drei Inspektionen pro Woche bleibt vorerst bestehen. Dabei werden die Rutschungen beobachtet und Veränderungen genau dokumentiert. Sollten sich Veränderungen ergeben, wird die Kontrollfrequenz erhöht und es könnten zusätzliche Verkehrsbeschränkungen bis hin zur erneuten Sperrung der Strecke notwendig werden. Diese Maßnahmen dienen sowohl der Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als auch der frühzeitigen Erkennung weiterer oder sich verschlechternder Schadstellen.
Weiteres Vorgehen:
Aktuell wird die Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet. Der Zuschlag kann dann voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2025 erfolgen, sodass im Sommer 2025 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Damit wird die Sanierung der verbliebenden Schadstellen weiter vorangetrieben. Ziel ist, die Sanierungsarbeiten bis Ende 2025 fertiggestellt zu haben. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Randbedingungen, wie beispielsweise die wasser- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen, geschaffen werden können.
Eine Sonderstellung nimmt die Schadstelle „Unterer/Oberer Heidenhau“ ein. Hier verläuft die Straße am oberen Rand einer Großschollenrutschung, die bis zur Wieslauf hinabreicht und durch das Starkregenereignis aktiviert wurde. Eine sinnvolle Sanierungsvariante kann hier nur auf Grundlage umfassender Mess- und Beobachtungsergebnisse erfolgen. Diese werden derzeit durchgeführt und dauern voraussichtlich bis Herbst 2025 an.
Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).