Nachdem das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bereits erfolgreich die Überdachung von Parkplätzen im Land mit Photovoltaik-Anlagen gefördert hat, wurde jetzt ein Nachfolgeprogramm aufgelegt. „Ich freue mich, dass wir mit der Förderung von Photovoltaik an verschiedenen Mobilitätsinfrastrukturen nun noch breiter aufgestellt sind und damit noch mehr erreichen können“, betont Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker zum Start des Förderprogramms. „Es gibt viele Bereiche in unserem täglichen Umfeld, die wir effizienter nutzen könnten – hier setzen wir an. Indem wir bestehende Infrastrukturen mit Photovoltaik-Anlagen ausstatten, profitieren wir doppelt: Die bereits genutzte Fläche liefert einen weiteren Mehrwert und trägt damit effizient zur Energiewende im Land bei. So können wir unsere Rekordzahlen in Sachen Solarausbau im Land noch weiter nach oben treiben und dass, ohne neue Flächen zu belegen.“
Das Land stellt für das neue Förderprogramm „Flächen doppelt nutzen – PV an Mobilitätsinfrastrukturen“ insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Innovative Ansätze und Modellvorhaben, um doppelt zu profitieren
Das Umweltministerium möchte mit dem Förderprogramm insbesondere auch einen Anreiz bieten, innovative Ansätze und Projekte mit Modellcharakter umzusetzen. Entsprechend fließen diese Kriterien in die Bewertung der Anträge ein.
Das Programm besteht aus drei Förderbausteinen:
- Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden,
- Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen für Fahrräder sowie von bestehenden öffentlichen Wegen wie beispielsweise Fußgängerwegen, Fahrradwegen oder Brücken und
- Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen wie beispielsweise Haltestellenüberdachungen oder Trafohäuschen.
Zur Umsetzung der Projekte können Investitionen beispielsweise in die notwendige Befestigung, Stützpfeiler oder Fundamente gefördert werden. Zudem kann ein Zuschuss zur Photovoltaik-Anlage selbst sowie zu deren technischer Ausstattung (zum Beispiel Wechselrichter und Netzanschluss) beantragt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Die Projekte müssen noch im Jahr 2024 begonnen und bis zum 30. November 2025 beendet werden.
Anträge können ab sofort bis zum 10. Oktober 2024 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden. Die Bewerbungen können über das elektronische Antragssystem „pt-outline“ digital eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg