Landrat Roland Bernhard besuchte kürzlich die zentrale Aufnahmestelle für ukrainische Geflüchtete auf der Messe Sindelfingen, die vom Regierungspräsidium Stuttgart für das Land Baden-Württemberg betrieben wird. Die Messe Sindelfingen wird vom Land als zentrale Anlaufstelle für die Aufnahme und Verteilung von vor dem Krieg geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainer genutzt. Ukrainische Geflüchtete kommen hier aus Berlin und Bayern an. Nach Verwandtschaft und Quoten werden sie von hier über die baden-württembergischen Landkreise verteilt. Die Kapazität beträgt 900 Plätze bei einer derzeitigen Belegung von ca. 450 Personen. Landrat Roland Bernhard erklärte: „Die Zusammenarbeit bei der zentralen Aufnahmestelle für ukrainische Geflüchtete läuft hervorragend zwischen Land und Kreis. Wir arbeiten Hand in Hand“.
Thomas Deines, Leiter des Referats 15.2 „Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung“ im Regierungspräsidium Stuttgart, erläuterte Landrat Bernhard die Abläufe vor Ort und betonte: „Auf der Messe Sindelfingen haben Geflüchtete aus der Ukraine, die zunächst nicht in den Stadt- und Landkreisen unterkommen, seit April 2022 eine zentrale Anlaufstelle und gleichzeitig ein erstes, sicheres Dach über dem Kopf.“
Die Verteilung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt bundesweit über ein einheitliches System. Hierbei erfolgt die Weiterleitung immer an eine zentrale Einrichtung. Diese ist aktuell in Baden-Württemberg die Notunterkunft in Sindelfingen. Es haben seit der Eröffnung der Einrichtung im April 2022 bereits rund 25.500 Menschen die Unterkunft „durchlaufen“, bevor sie in die Kreise verteilt wurden.
Im Landkreis Böblingen leben über 4.000 Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg geflohen sind. Diese sind insbesondere im ersten Halbjahr des letzten Jahres vielfach auf direktem Weg gekommen und mit einem großen zivilgesellschaftlichen Engagement auch häufig privat aufgenommen worden. Erst im zweiten Halbjahr etablierte sich das Regelsystem in der Aufnahme, und Geflüchtete auch aus der Ukraine wurden dem Landkreis vom Land zugewiesen.
Mit dem Inkrafttreten der Massenzustromrichtlinie der EU wurde 2022 erstmals ein neuer rechtlicher Rahmen gesetzt. Die Folge war die Gewährung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz mit einem Rechtskreiswechsel vom AsylbLG zum SGBII und SGB X im Juni 2022.
Die Menschen aus der Ukraine durchlaufen kein Asylverfahren. Die Aufnahme erfolgt deshalb auf allen drei Ebenen, beim Land, den Kreisen sowie bei den Kommunen. Personen die in den vorläufigen Unterkünften des Landkreises untergebracht sind, werden nach sechs Monaten in die Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden verlegt. Demgegenüber verbleiben Asylantragsteller bis zum Ende ihres Asylverfahrens oder bis längstens 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis.
Quelle: Landratsamt Böblingen
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Auf dem Foto sind zu sehen: Landrat Roland Bernhard (3. von links), Thomas Deines (Referatsleiter 15.2 im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS); Mitte), Dusan Minic (Dezernent für Jugend und Soziales; 3. von rechts), Katharina Pfister (Leiterin Amt für Migration und Flüchtlinge; 2. von rechts), Jochen Hirneise (stv. Leiter Amt für Migration und Flüchtlinge; ganz rechts), Henriette Alffen (Leiterin der Aufnahmestelle für ukrainische Geflüchtete in Sindelfingen; ganz links), Jutta Pfänder (Sachgebietsleitung Unterbringung und Haushalt im Ref. 15.2, RPS; 2. von links). Quelle: Landratsamt Böblingen