Das Land plant, die Messe Sindelfingen langfristig als Notunterkunft für Geflüchtete zu mieten. Seit April 2022 wird die Messe bereits für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Die langfristige Anmietung für 15 Jahre soll die Kapazitäten der Erstaufnahme in Baden-Württemberg erhöhen und eine flexible Unterbringung ermöglichen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) plant die langfristige Anmietung der Messe Sindelfingen als Notunterkunft (NUK) für die Unterbringung von Geflüchteten aus verschiedenen Herkunftsländern. Die Messe Sindelfingen wurde im April 2022 kurzfristig als Unterkunft für Geflüchtete in Betrieb genommen. Zunächst erfolgte die Belegung mit ukrainischen Geflüchteten, aufgrund steigender Zugangszahlen erfolgte Ende September 2023 die Umstellung der Belegung mit Asylsuchenden aus verschiedenen Ländern.
„Das Regierungspräsidium Stuttgart ist sehr dankbar für die bisherige Möglichkeit, die Messe Sindelfingen als Notunterkunft zu nutzen. Besonders hervorheben möchte ich hierbei die Stadt Sindelfingen und den Landkreis Böblingen, die als kommunale Partner mit großer Kompetenz und Hilfsbereitschaft agieren. Auch möchte ich das hohe Verständnis und die Solidarität der Bevölkerung würdigen. Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mein Dank gilt allen, die sich hier beteiligten und engagieren“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Sehr gerne möchten das Land die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Partnern in den nächsten Jahren fortsetzen. Daher plant das Regierungspräsidium Stuttgart für das Land die Messe über den bis zum 30. April 2025 laufenden Mietvertrag hinaus für 15 Jahre langfristig anzumieten.
Notunterkunft erhöht Flexibilität in der Erstaufnahme
Die NUK Sindelfingen ist unverzichtbar für eine flexible Unterbringung der Geflüchteten in der Erstaufnahme. Die Kapazitäten der Erstaufnahme in Baden-Württemberg sollen von derzeit rund 6.000 Plätze auf 15.000 Plätze aufgestockt werden. Im Regelbetrieb sollen 12.000 Personen untergebracht werden können. Grundlage hierfür ist die Standortkonzeption des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Der Ausbau der Erstaufnahme erhöht die Flexibilität und ermöglicht eine bessere Bewältigung von Zugangsspitzen. So übernimmt die erweiterte Kapazität der Erstaufnahme eine wichtige Pufferfunktion im dreistufigen System der Flüchtlingsunterbringung. Mit der Notunterkunft in Sindelfingen, die nur im Bedarfsfall betrieben werden soll, kann die Flexibilität weiter erhöht werden.
Nach einer möglichen Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Sindelfingen plant das Land einen Umbau der Messehalle. Dadurch soll die Unterbringungssituation, auch aus den praktischen Erfahrungen der vergangenen drei Jahre, weiter verbessert werden. Dieser Umbau kann voraussichtlich bis Jahresende 2025 erfolgen, sodass die Unterbringung von Geflüchteten dann wieder möglich ist. In der Regelbelegung ist eine Kapazität von 600 Personen vorgesehen. Aktuell ist die Unterkunft mit rund 235 Personen belegt (Stand 18. März 2025). Die meisten der derzeit auf der Messe untergebrachten Geflüchteten kommen aus Syrien (29,5 Prozent), der Türkei (25,3 Prozent) und aus Afghanistan (13,1 Prozent).
Seit dem Start der Notunterkunft Sindelfingen wurden bisher 28.527 Geflüchtete dort untergebracht, davon 25.907 Menschen aus der Ukraine.
Informationsveranstaltung
Für Bürgerinnen und Bürger findet am Mittwoch, 26. März 2025, um 18:30 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Weiterführung der Notunterkunft für Geflüchtete statt. Das Land Baden-Württemberg wird seine Planungen erläutern und Fragen beantworten. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sindelfingen und des Landkreises Böblingen stehen für Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung findet in der ehemaligen Messe (Mahdentalstraße 116, 71065 Sindelfingen) statt. Der Einlass beginnt um 18:00 Uhr. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Der Zugang erfolgt über die Schwertstraße (Glastreppe) und ist barrierefrei. Für die Anmeldung beziehungsweise den Zutritt zur Einrichtung ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass vor der Halle wenig Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Bitte weichen Sie daher auf alternative Parkmöglichkeiten aus oder nutzen Sie den ÖPNV.
Hintergrundinformationen:
Die Erstaufnahme von Geflüchteten ist eine Aufgabe des Landes, die durch die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg geleistet wird. In Baden-Württemberg gibt es ein dreistufiges System zur Aufnahme von Geflüchteten:
- Erstaufnahme (Land – Regierungspräsidien)
- Vorläufige Unterbringung (Stadt- und Landkreise)
- Anschlussunterbringung (Städte und Gemeinden)