Pressemitteilung

Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet – Auslegung der Planunterlagen von Dienstag, 4. Juni, bis einschließlich Mittwoch, 3. Juli 2024

Bild zeigt U-Bahn-Fahrzeug der Stuttgarter Straßenbahnen AG, das in eine Station einfährt

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf veranlasst

Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt.

Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen.

Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden. Diese trifft dann unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen.

Der neue Betriebshof BF 4, der über die neue Stadtbahnlinie U13 erschlossen werden soll, soll für den insbesondere im Zuge der Verkehrswende bereits angewachsenen und weiterhin wachsenden Fahrzeugpark für das gesamte Stuttgarter Stadtbahnnetz dienen.

Mit dem Neubau der Stadtbahnlinie U13 möchte die Vorhabenträgerin den Wünschen und Bedürfnissen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Ditzingen begegnen. Insbesondere sollen der Stadtteil Hausen und das Gewerbegebiet Ditzingen an das Stadtbahnnetz angeschlossen werden.

Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche.

In der Zeit von Dienstag, 4. Juni, bis einschließlich Mittwoch, 3. Juli 2024, können die Planunterlagen auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart unter https://www.stuttgart.de/bekanntmachungen und des Landratsamts Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/planfeststellungsverfahren-u13/ sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Ditzingen und im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Bis einschließlich Freitag, 16. August 2024, haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.
Der Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart unter https://www.stuttgart.de/bekanntmachungen und des Landratsamts Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.

Planskizze, Quelle: SSB AG (pdf, 660 KB)