Pressemitteilung

Oberbürgermeisterwahl in Waiblingen

Regierungspräsidentin Bay: “Die Oberbürgermeisterwahl in Waiblingen ist gültig“

Fensterfront eines Rathauses mit Schriftzug über der Tür

Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Waiblingen ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Bay: „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage gegen den Einspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bereits mit Urteil vom 21. Dezember 2022 abgewiesen. Nachdem der Kläger am 27. Januar 2023 die Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart beantragte, lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 20.04.2023 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Die Wahl von Sebastian Wolf ist daher rechtskräftig gültig.“

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist waren drei Einsprüche gegen die Wahl am 6. Februar 2022 eingegangen. Gegen die Einspruchsbescheide wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Aufgrund der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart steht einer Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Oberbürgermeister Sebastian Wolf nichts mehr im Wege.

Sebastian Wolf wurde bei der Wahl am 6. Februar 2022 bei einer Wahlbeteiligung von 19,4 % mit einem Stimmenanteil von 96,4 % zum neuen Oberbürgermeister von Waiblingen gewählt und war seither als Amtsverweser bzw. Amtsverwalter im Amt.