Pressemitteilung

Oberbürgermeisterwahl in Weinstadt: amtliche Wahlprüfung abgeschlossen (Rems-Murr-Kreis)

Regierungspräsidentin Bay: „Die Wiederwahl von Michael Scharmann ist gültig“

Fensterfront eines Rathauses mit Schriftzug über der Tür

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Oberbürgermeisterwahl in Weinstadt ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.

Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Weinstadt ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor. Die Wiederwahl von Michael Scharmann ist gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am 20. Oktober 2024 habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Michael Scharmann nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.

Michael Scharmann wurde im ersten Wahlgang am 20. Oktober 2024 bei einer Wahlbeteiligung von 38,31 Prozent mit 81,14 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen wiedergewählt. Der bisherige Oberbürgermeister von Weinstadt hatte einen Gegenkandidaten.