Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Leitungseinführung in das Umspannwerk Oberjettingen eingeleitet (Landkreis Böblingen)

Straßenbaupläne

Das Planfeststellungsverfahren für eine geänderte Leitungseinführung in das Umspannwerk in Oberjettingen ist eingeleitet. Die Planunterlagen können vom 10. Dezember bis einschließlich 17. Januar 2025 eingesehen werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Antrag der Transnet BW GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Leitungseinführung in das Umspannwerk Oberjettingen eingeleitet. Die Planunterlagen können von Dienstag, 10. Dezember 2024, bis einschließlich Freitag, 17. Januar 2025, auf den Internetseiten der Gemeinde Jettingen und des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden. Bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu dem Vorhaben einzureichen.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand der Planfeststellung ist die Änderung der Leitungseinführungen in das Umspannwerk Oberjettingen auf Gemarkung der Gemeinde Jettingen. Durch das Vorhaben werden die bestehenden 380-kV-Freileitungen der Leitungsanlage 0318 (Pulverdingen – Oberjettingen, nördlich des Umspannwerkes) und die südlich zum Umspannwerk gelegene Leitungsanlage 0335 (Oberjettingen – Engstlatt) neu an das umzubauende Umspannwerk Oberjettingen angebunden. Die Änderungen am Umspannwerk Oberjettingen selber sind nicht Antragsgegenstand.

Die geplanten Änderungen stellen die Zukunftsfähigkeit der Anlage sicher. Hintergrund ist der Netzentwicklungsplan 2030 V2019. Der geplante Umbau des Umspannwerkes bedingt dabei eine Neuanordnung der Anschlussfelder der Stromkreise.

Geplante Änderungen

Die Änderungen im Umspannwerk haben eine neue, östlicher liegende Trassenführung und damit auch Änderungen bei den Maststandorten zur Folge.

  • An der zum Umspannwerk nördlich gelegenen Leitung 0318 sind keine Arbeiten an den Masten selbst vorgesehen. Es erfolgt eine Änderung der Schutzstreifen entsprechend der neuen Leitungsführung.
  • Südlich des Umspannwerkes sollen vier Masten der Bestandsleitung 0335 abgebaut und zwei Masten neu errichtet werden. Die Neubaumasten sind dabei höher als die Bestandsmasten.
  • Für die Errichtung der neuen Masten und die Seilzugarbeiten an allen Masten im betroffenen Leitungsabschnitt werden temporär Flächen als Arbeitsflächen in Anspruch genommen.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden, beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung, die Anlage von Grünbrachen (CEF-Maßnahme für Feldlerchen), die zeitliche Beschränkung für die Entfernung von Vogelnestern, die Vergrämung von bodenbrütenden Vogelarten sowie Rodungs-, und Bauzeitenbeschränkungen. Zudem sind umfangreiche Maßnahmen zum Bodenschutz vorgesehen.

Auslage der Unterlagen

Die Planunterlagen können in der Zeit von Dienstag, 10. Dezember 2024, bis einschließlich Freitag, 17. Januar 2025, auf der Internetseite der Gemeinde Jettingen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

Zeit und Ort der Veröffentlichung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Donnerstag, 28. November 2024, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung> Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.

Bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025, haben alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.