Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Fußwegüberführung Bachgasse in Ellwangen (Ostalbkreis)

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Fußwegüberführung Bachgasse in Ellwangen erlassen. Vorhabenträgerin ist die Stadt Ellwangen.

Mit dem Neubau der Fußwegüberführung wird eine barrierefreie Direktanbindung von der Ellwanger Altstadt über die Aalener Straße, die Obere Jagsttalbahn Goldshöfe – Crailsheim und der Mühlgrabenstraße an den künftigen Natur- und Freizeitraum des Landesgartenschaugeländes 2026 an der Jagst geschaffen. Gleichzeitig werden dadurch die in diesem Bereich liegenden öffentlichen Einrichtungen an die Altstadt Ellwangens angebunden.

Durch den Beschluss werden der Vorhabenträgerin unter anderem umfangreiche Verpflichtungen im Bereich des baubedingten Immissionsschutzes auferlegt, um die Beeinträchtigungen der Anwohner während der Bauzeit möglichst gering zu halten.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag,29. Januar 2024, bis einschließlich Montag, 12. Februar 2024, im Rathaus der Stadt Ellwangen/Jagst, Spitalstr. 4 in 73479 Ellwangen im Eingangsbereich beim Haupteingang während der Öffnungszeiten ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich sind der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingestellt.

Der Bekanntmachungstext ist ab Freitag, 19. Januar 2024, ebenfalls auf der RPS-Internetseite unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abrufbar.

Anlage:
Bekanntmachungstext (pdf, 212 KB)