Pressemitteilung

Veranstaltung „Projektierer-Dialog“: Stabsstelle „Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ lud zum Austausch zwischen Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen im Regierungsbezirk ein

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Mit dem ‚Projektierer-Dialog‘ sorgt unsere Stabsstelle für Vernetzung und Erfahrungsaustausch“

Veranstaltung „Projektierer-Dialog“: Regierungspräsidentin Susanne Bay begrüßt die Teilnehmenden

Wie können Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen weiter beschleunigt werden? Zu dieser Frage lud die Stabsstelle „Energiewende, Windenergie und Klimaschutz“ (StEWK) des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) sowohl die Landratsämter und Stadtkreise des Regierungsbezirks Stuttgart als auch Vorhabenträgerinnen und -träger sowie Windpark-Planende zur Veranstaltung „Projektierer-Dialog“ ein. Rund 75 Personen nahmen in Stuttgart-Vaihingen am Termin teil.

„Einander verstehen, zusammenarbeiten, sich abstimmen und die Regeln sowie die Kultur der Beteiligten kennen – das sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren. Damit sich auch Behörden sowie Antragstellende untereinander vernetzen und austauschen können, haben wir sie heute zum ‚Projektierer-Dialog‘ nach Stuttgart-Vaihingen eingeladen. Die Veranstaltung soll es neben dem reinen Informationsaustausch auch ermöglichen, dass sich die Teilnehmenden vernetzen sowie Kontakte knüpfen, die auch inhaltlich oder organisatorisch weiterhelfen können“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay bei ihrer Begrüßung auf der Veranstaltung „Projektierer-Dialog“ heute (Montag, 1. Juli 2024) in Stuttgart.

Die Regierungspräsidentin erläuterte bei ihrer Begrüßung, dass der Fokus der Veranstaltung ganz bewusst auf die zu Beginn eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens stattfindende Vorantragskonferenz gelegt wurde. „Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert vor allem, dass viel kommuniziert wird. Wo Informationen offen, unkompliziert und schnell ausgetauscht werden, gelingt diese“, so Bay.

Fachvorträge und Workshops

Der Begrüßung durch Regierungspräsidentin Susanne Bay folgte ein Podiumsgespräch über die Herausforderungen in der Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen. Moderiert durch Dr. Franz Ecker (Stellvertretende Bereichsleitung Erneuerbare BW) diskutiert Regierungspräsidentin Bay mit Branchen- und Behördenvertretern.

Einer Kaffeepause mit Gelegenheit zum weiteren Austausch und Vernetzung folgte ein Vortrag zum Thema „Windenergie und Luftverkehr“ der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelten landesweit zuständigen Landesluftfahrtbehörde im Referat 46.2 „Luftverkehr und Luftsicherheit“. Herausforderungen für den Ausbau der Windenergie ergeben sich im Bereich der Belange des zivilen Luftverkehrs unter anderem aus Flugsicherungseinrichtungen wie Drehfunkfeuern. Darunter versteht man ein Funkfeuer für die Luftfahrtnavigation, das ein spezielles UKW-Funksignal aussendet. Durch den militärischen Luftverkehr kommen Hindernisse wie Hubschraubertiefflugstrecken der Bundeswehr und Bauhöhenbeschränkungen um militärische Flugplätze aufgrund von sogenannten Radarführungsmindesthöhen hinzu.

Daran anschließend schilderte das RPS-Referat 24 „Recht, Planfeststellung“ Beschleunigungsansätze im Planfeststellungsverfahren. Ein Planfeststellungsverfahren steht im Rahmen der für die Energiewende zentralen Erweiterung der Netzinfrastruktur vor der Realisierung eines Netzausbau-Vorhabens – beispielsweise einer neuen Stromtrasse – und wird auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers durchgeführt.

Abgerundet wurde die Veranstaltung der StEWK am Nachmittag mit mehreren Workshops zum Thema Vorantragskonferenz: Sobald der/die Vorhabenträger/in die Genehmigungsbehörde beim Land- oder Stadtkreis über das geplante Vorhaben unterrichtet, kann diese ihn im Hinblick auf die Antragstellung beraten und mit ihm den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie sonstige für die Durchführung dieses Verfahrens erhebliche Fragen erörtern. Auch andere Behörden werden hinzugezogen – beispielsweise aus den Bereichen Luftverkehr und -sicherheit oder Denkmalschutz. Die Erörterung während der Vorantragskonferenz soll insbesondere der Klärung dienen, welche Antragsunterlagen bei Antragstellung vorgelegt werden müssen. Die Stabsstelle leistet hierzu einen Beitrag, als sie neben ihrer Teilnahme an der Vorantragskonferenz vorab die Genehmigungsbehörde bei der Einholung von fachlichen Rückmeldungen und Klärung von Fragen unterstützt.

In den drei verschiedenen Workshops wurde – moderiert jeweils durch Kolleginnen der Stabsstelle – angeregt diskutiert, zu welchem Zeitpunkt eine Vorantragskonferenz sinnvollerweise stattfinden soll, wie eine digitale Vorantragskonferenz gelingen kann oder auch welche Erwartungshaltungen der Beteiligten an diese bestehen.

Hintergrundinformationen:
Die Stabstelle „Energiewende, Klimaschutz und Windenergie“, kurz StEWK, nahm zum 1. März 2022 ihre Arbeit auf. Die StEWK ist unmittelbar bei der Regierungspräsidentin angesiedelt und unterstützt seit ihrem Start als eine der im Rahmen der Task Force Erneuerbare Energien des Landes entwickelten Maßnahmen die unteren Verwaltungsbehörden beim Gelingen der Energiewende. Sie führt außerdem Aufgaben des zuvor seit 2012 beim Regierungspräsidium Stuttgart bestehenden Kompetenzzentrums Energie wie Stellungnahmen nach dem Klimaschutzgesetz fort.