Pressemitteilung

Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen „Erwin-Schoettle-Platz“, „Bihlplatz“ und „Südheimer Platz“ für einen 80-Meter-Zugbetrieb: Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet

Auslegung der Planunterlagen von Dienstag, 23. Juli, bis einschließlich Donnerstag, 22. August 2024 / Einwendungen bis Donnerstag, 5. September 2024, möglich

Bild zeigt einen Bahnsteig in der Nacht

Bahnsteig

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dieser Tage auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen „Erwin-Schoettle-Platz“, „Bihlplatz“ und „Südheimer Platz“ für einen 80-Meter-Zugbetrieb veranlasst.

Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand der Planfeststellung ist die Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen „Erwin-Schoettle-Platz“, „Bihlplatz“ und „Südheimer Platz“ in Stuttgart-Süd (Heslach), um diese drei Haltestellen an der Stadtbahnlinie U1 künftig auch mit Stadtbahnzügen von 80 Metern Länge nutzen zu können. Bislang können diese drei Haltestellen nur von Stadtbahnzügen mit einer Länge von maximal 40 Metern angefahren werden.

Im Zuge der Verlängerung der Hochbahnsteige müssen auch die umgebenden Bereiche wie beispielsweise Gleis- und Treppenanlagen, Gehwege und Straßenfahrbahnen angepasst werden. Außerdem ist eine barrierefreie Anpassung der Haltestellenanlagen vorgesehen.

Ziel der Maßnahmen der SSB ist, die Leistungsfähigkeit auf der stark frequentierten Linie U1 erhöhen zu können und damit den Öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, um so auch die Innenstadt vom Individualverkehr zu entlasten.

Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu kompensieren, sind verschiedene landschaftspflegerische Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen wie eine ökologische Baubegleitung, die Errichtung eines temporären Reptilien-Schutzzauns und die Ansaat/Begrünung von Angleichflächen durch die SSB vorgesehen.

In der Zeit von Dienstag, 23. Juli, bis einschließlich Donnerstag, 22. August 2024, können die Planunterlagen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Stuttgart eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in dieser Zeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, Dienststelle Verkehrsregelung und -management, 1. OG, Zimmer 104, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Bekanntmachungstext ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Stuttgart abrufbar.

Bis einschließlich Donnerstag, 5. September 2024, haben alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

Anlagen:
Planskizzen (Quelle: SSB) (pdf, 393 KB)
Bekanntmachungstext der Landeshauptstadt Stuttgart (pdf, 140 KB)