Entscheidender Schritt für jahrzehntelanges Vorhaben
Der Neubau der B 10 zwischen Gingen und Geislingen ist seiner Realisierung jetzt einen entscheidenden Schritt näher. Durch das Einreichen der Entwurfsunterlagen beim Bundesverkehrsministerium bringt das Land das Vorhaben, für das schon in den 1950er Jahren erste Überlegungen angestellt wurden, deutlich nach vorne. Mit der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums – in Form des sogenannten Gesehenvermerks – rechnet das Land im Laufe des Frühjahrs 2025.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die Erhaltung und Sanierung bestehender Straßen und Brücken haben für das Land die höchste Priorität. Doch auch die Umsetzung einzelner weniger wichtiger Straßenneubauvorhaben – wie die B10 zwischen Gingen und Geislingen – behalten wir weiter im Blick. Die Ortslagen von Geislingen und Kuchen sind sehr stark vom Durchgangsverkehr belastet. Mit dem Neubau können sie deutlich vom Autoverkehr entlastet werden. Dies ist für die städtebauliche Entwicklung von hoher Bedeutung und kann die Lebensverhältnisse der Anwohnerinnen und Anwohner an der bestehenden B 10 maßgeblich verbessern.“
Weitere Informationen
Das Land plant den Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund. Das Planvorhaben umfasst den genannten Abschnitt mit einer Gesamtlänge von rund acht Kilometern. Die Kosten des Vorhabens werden aktuell auf insgesamt rund 374 Millionen Euro veranschlagt. Die umfangreichen Entwurfsunterlagen wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart in enger Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium aufgestellt. Neben den straßenplanerischen Unterlagen umfassen sie zahlreiche umweltfachliche Untersuchungen. Diese sind auch auf Grund des naturschutzfachlich äußerst anspruchsvollen Planungsgebietes notwendig.
Nächste Schritte
Der nun erstellte sogenannte RE-Vorentwurf dient innerhalb der Verwaltung zur haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Abstimmung. Im vorliegenden Schritt werden die vom Land aufgestellten Planunterlagen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegt, damit dieses der Planung nach dort erfolgter Durchsicht der Planunterlagen mit dem sogenannten Gesehenvermerk seine Zustimmung erteilt. Nach Erteilung des Gesehenvermerks durch den Bund kann vom Land dann die Feststellungsplanung erstellt und anschließend das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg