Pressemitteilung

B 19: Baugrunderkundungen in Schwäbisch Hall – Weilertunnel (Landkreis Schwäbisch Hall) verzögern sich

Informationen zum aktuellen Stand und zum weiteren Vorgehen

Warnbaken auf einer Straße

Wie im Januar 2024 per Pressemitteilung informiert, werden für den Neubau des Weilertunnels im Zuge der B 19 in Schwäbisch Hall im Bereich des geplanten Tunnels mit Hilfe von Erkundungsbohrungen im Auftrag des Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) die geotechnischen und hydrogeologischen Verhältnisse weiter untersucht. Mit den zusätzlichen geologischen Untersuchungen soll die Wirtschaftlichkeit der Baumöglichkeiten weiter betrachtet und anschließend mit dem Bund geklärt werden, ob an der bisherigen zweiröhrigen Tunnellösung festgehalten wird oder zur Kostenreduzierung auf eine Tunnelröhre verzichtet werden kann.

Die Baugrunderkundungen sollten am Montag, 29. Januar 2024, beginnen und waren von der beauftragten Fachfirma für rund acht Wochen bis Ende März 2024 geplant. Aufgrund von Krankheitsfällen bei der Fachfirma sowie Maschinendefekten starteten die Bohrarbeiten mit einer 14-tägigen Verspätung. Außerdem benötigen die Baugrunderkundungen deutlich mehr Zeit als von der Firma avisiert. Dies liegt unter anderem am inhomogen Baugrund. Aus diesen Gründen wird die beauftragte Firma voraussichtlich bis Ende Juli 2024 für die Baugrunderkundungen benötigen.

Insgesamt wird bei den aktuellen Erkundungen an acht Stellen gebohrt, wovon fünf Bohrlöcher zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden. So sollen zusätzliche Erkenntnisse über die geologischen Verhältnisse und über den Schichtenaufbau gewonnen werden. Diese Erkenntnisse ergänzen bereits durchgeführten Erkundungen. Mit den zusätzlichen Erkenntnissen aus dem Baugrund und dem Grundwasserverlauf sollen Risiken und Kosten für die Tunnelbaumaßnahme und damit die Frage der Wirtschaftlichkeit noch besser beurteilt werden können.

Auf Basis der durchgeführten Bohrungen wird ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. In diesem Gutachten werden die geologischen Verhältnisse des Baugrunds in Kombination mit einem schwankenden Grundwasserspiegel näher untersucht. Geplant war, voraussichtlich Mitte 2024 eine erste Einschätzung nach Abschluss der Bohrungen Ende März 2024 vorliegen zu haben. Da sich die Bohrungen nun deutlich verzögern, wird sich auch die erste Einschätzung verzögern. Das RPS versucht im weiteren Verlauf, wann immer möglich, Zeit einzusparen, um dem Bund – wie geplant – noch dieses Jahr die Erkenntnisse zu Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei einer Umsetzung mit nur einer Tunnelröhre im Vergleich zur bisherigen Planung mit zwei Tunnelröhren vorlegen zu können. Ob dies so erfolgen werden kann, hängt allerdings vom weiteren Verlauf der Bohrungen ab.

Mit Hochdruck wird weiterhin parallel zu den Erkundungen auf Basis der Verkehrsuntersuchung der Stadt ein großräumiges Verkehrsgutachten durch das RPS ausgearbeitet, das mittlerweile kurz vor der Finalisierung steht. Dieses umfasst neben einer verkehrlichen Abschätzung der Leistungsfähigkeit auch die Ausarbeitung mehrere Untervarianten mit Knotenpunktgestaltungen. Mit den Ergebnissen der Verkehrsgutachten kann beurteilt werden, ob auch mit dem Bau von nur einer, dann auf zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr betriebenen Tunnelröhre die verkehrliche Leistungsfähigkeit erreicht werden kann.

Auf Grundlage der Ergebnisse der ergänzenden hydrogeologischen und verkehrlichen Untersuchungen kann anschließend sowohl die Machbarkeit als auch die Wirtschaftlichkeit einer Umsetzung mit nur einer Tunnelröhre im Vergleich zur bisherigen Planung mit zwei Tunnelröhren betrachtet werden. Der Bund als Baulastträger trifft dann die finale Entscheidung, ob der Weilertunnel zweistreifig mit einer Tunnelröhre oder vierstreifig mit zwei Tunnelröhren gebaut werden soll.

Das RPS hat die Stadt Schwäbisch Hall, mit der es regelmäßig zum Thema in Austausch steht, über die Verzögerung bei den Bohrungen informiert.

Hintergrundinformationen:

Der Neubau des Weilertunnels ist ein komplexes Vorhaben, das in den Bedarfsplänen des Bundes im „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen ist. Vor dem Hintergrund großer Kostensteigerungen, eines übearbeiteten Bodengutachtens der Stadt sowie geringerer Verkehrsbelastung als ursprünglich angenommen, wird der Vorschlag diskutiert, statt der zwei geplanten Röhren mit vier Fahrstreifen den Weilertunnel mit einer Röhre mit zwei Fahrstreifen umzusetzen. Gründe für die Kostensteigerungen sind unter anderem die allgemeinen Kostensteigerungen, zusätzliche technische und geologische Anforderungen sowie Auflagen für den Artenschutz von Fledermäusen.

Eine Festlegung von Schwäbisch Hall zur Frage „eine oder zwei Röhren“ gab es zuletzt nicht. Vielmehr nahm der Gemeinderat die neu debattierte Variante mit zwei Fahrspuren in nur einer Tunnelröhre im Dezember 2023 zur Kenntnis. Ob eine oder zwei Röhren gebaut werden entscheidet final der Bund als Baulastträger.