Pressemitteilung

Bekanntmachung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Stuttgart

Das Regierungspräsidium hat die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Stuttgart fertiggestellt. Der Plan wurde heute amtlich bekanntgemacht. „Die in der 4. Fortschreibung enthaltenen Maßnahmen werden die Luft in der Landeshauptstadt noch einmal wesentlich verbessern. Die im Plan festgeschriebenen Maßnahmen sind die Grundlage, um den vorgeschriebenen gesetzlichen Grenzwert 2020 einzuhalten“, betonte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält unter anderem ein Verkehrsverbot auf einzelnen Straßenabschnitten für PKW mit Dieselmotor unterhalb der Abgasnorm Euro 6 sowie ein Tempolimit von 40 km/h auf mehreren Hauptverkehrsstraßen. Die Landesregierung finanziert die Errichtung und den Betrieb weiterer Filtersäulen ähnlich derer, die bereits am Neckartor betrieben werden.

Die aktuellen 10-Monats-Mittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) der LUBW zeigen die positive Entwicklung, so Reimer. „Wir bereiten dennoch bereits jetzt eine 5. Fortschreibung vor, um dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung zu tragen. Der Entwurf wird noch im Dezember 2019 öffentlich ausgelegt“, erklärte der Regierungspräsident. Dieser sieht ein mögliches zonales Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI im Bereich des „Talkessels“ und möglicherweise für die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen als optionale Maßnahme zum 1. Juli 2020 für den Fall vor, dass der gesetzliche Grenzwert für NO2 im Jahr 2020 nicht eingehalten werden kann. „Wenn die Entwicklung der Immissionssituation bis 30. April 2020 die Prognose zulässt, dass die Einhaltung des Grenzwertes für das Jahr 2020 gewährleistet wird, tritt das zonale Verkehrsverbot nicht in Kraft“, so Reimer.

Die Wahrscheinlichkeit, auf ein zonales Fahrverbot zu verzichten wird auch davon abhängen, wie stark die jetzt von der Autoindustrie angebotenen Hardware-Nachrüstungen angenommen werden. „Die Möglichkeit zur Hardware-Nachrüstung ist bei vielen Automobilherstellern gegeben. Davon sollte Gebrauch gemacht werden, um den Ausstoß von Stickstoffoxiden (NOx) bei Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 deutlich zu reduzieren“, betonte der Regierungspräsident. Je mehr Hardware-Nachrüstungen genutzt werden, desto besser werden sich die NO2-Werte entwickeln und die Wahrscheinlichkeit, ein zonales Fahrverbot zu vermeiden, steigt, so Reimer weiter. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im Sommer erste Nachrüst-Sätze zur Minderung des NOx-Ausstoßes für Euro-5 Diesel-PKW zugelassen. „Es war längst überfällig, dass Nachrüst-Sätze vom KBA zugelassen wurden. Nun müssen diese auch eingebaut werden. Hardwareseitig nachgerüstete Fahrzeuge werden vom Verkehrsverbot in Stuttgart auf Dauer ausgenommen“, sagte Reimer. Euro-5 Diesel-PKW mit Software-Update sind nur für zwei Jahre vom Verkehrsverbot ausgenommen.

Die 4. Fortschreibung enthält die Maßnahmen M1-M5, die dem Anhang entnommen werden können. Detaillierte Informationen können der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans entnommen werden. Der Plan liegt ab kommenden Montag, 18. November, bis Montag, 2. Dezember 2019, während der Öffnungszeiten bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Infothek im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart aus. Ebenfalls einzusehen ist der Plan während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Vor der Bekanntmachung der 4. Fortschreibung war der Entwurf von 12. August bis 11. September 2019 öffentlich ausgelegt worden, woraufhin 33 Privatpersonen und acht Verbände Stellung genommen haben. Diese Stellungnahmen wurden in einem separaten Kapitel im Luftreinhalteplan behandelt. 

Maßnahmen M1-M5 (pdf, 74 KB)
Bekanntmachungstext (pdf, 174 KB)