Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain ein. Vorhabenträger ist der Geschäftsbereich Straßenbau des Landratsamtes Ostalbkreis. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Gegenstand der Planfeststellung ist die Beseitigung von drei Bahnübergängen. Dies sind die beiden Bahnübergänge Goldshöfe bei Bahn-km 79,065 der Strecke 4710 „Stuttgart-Bad Cannstatt – Nördlingen“ („Riesbahn“) und bei Bahn-km 0,253 der Strecke 4940 „Goldshöfe – Crailsheim“ („Obere Jagstbahn“) sowie des Bahnübergangs Wagenrain bei Bahn-km 78,591 der Strecke 4710 „Stuttgart-Bad Cannstatt – Nördlingen“.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollen, parallel zu der Errichtung eines neuen elektronischen Stellwerks im Bahnhof Goldshöfe, die drei Bahnübergänge geschlossen und durch eine gemeinsame Straßenüberführung mit Straßenanbindung nach Wagenrain und zum Bahnhof Goldshöfe ersetzt werden.
Die neue Straßenverbindung, die die Bahngleise über eine Brücke quert, soll als Kreisstraße K 3335 die Funktion einer regionalen Straßenverbindung erfüllen und wird über einen Kreisverkehr an die K 3320 neu angebunden werden.
Die beiden Bahnübergänge Goldshöfe befinden sich auf Gemarkung Schwabsberg, Gemeinde Rainau und werden derzeit von einer Verbindungsstraße, die von der K 3320 in Richtung Aalen-Oberalfingen abzweigt, gekreuzt. Diese Verbindungsstraße wird zukünftig als Wirtschaftsweg genutzt.
Der Bahnübergang Wagenrain, der auf Gemarkung Hofen, Stadt Aalen, liegt, wird derzeit von einem städtischen Weg gekreuzt. Dieser erschließt den Wohnplatz Wagenrain und soll als Wohnsitzzufahrt bzw. Feldweg erhalten bleiben. Die Streckenführung der K 3320 sowie die betroffenen Geh- und Radwege werden an die neue Situation entsprechend angepasst.
Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. Aufforstungsmaßnahmen in Hüttlingen und Ellwangen.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 24. Juli 2018 bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Rainau, Aalen, Hüttlingen und Ellwangen im Ostalbkreis eingesehen werden.
Bis einschließlich 7. August 2018 haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.
Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) eingesehen werden unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren.
Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.
Anlage:Planskizze (PDF, 63 KB)
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