Pressemitteilung

Förderung von Sportstättenbauprojekten im Regierungsbezirk Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart nimmt 43 Projekte in das Förderprogramm von Sportstättenbauprojekten auf

Klassenkameraden muntern sich vor dem Spiel gegenseitig auf.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für das Jahr 2025 insgesamt 43 Anträge zur kommunalen Sportstättenbauförderung bewilligt. Alle förderfähigen Projekte werden unterstützt. Insgesamt fließen rund 6,4 Millionen Euro der insgesamt rund 17 Millionen Euro Fördersumme in den Regierungsbezirk Stuttgart.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat für das Programmjahr 2025 der kommunalen Sportstättenbauförderung 43 Anträge im Regierungsbezirk Stuttgart bewilligt. Darunter sind unter anderem Zuschüsse für den Wiederaufbau der Wentalhalle in Steinheim am Albuch (Landkreis Heidenheim) in Höhe von 600.000 Euro, die energetische Dachsanierung der Willy-Ehnis-Halle in Sulzbach an der Murr (Rems-Murr-Kreis) in Höhe von 294.000 Euro sowie die Sanierung der Schulsportanlage, Lauf- und Anlaufbahn der Gemeinde Gschwend (Ostalbkreis) mit einer Zuschusshöhe von 16.000 Euro. Aus dem Programm Kommunaler Sportstättenbau 2025 mit einer Gesamtfördersumme von rund 17 Millionen Euro entfallen rund 6,4 Millionen Euro – und somit rund 38 Prozent der Landeszuschüsse – auf das RPS.

„Im aktuellen Programmjahr konnten erfreulicherweise wieder alle förderfähigen Projekte bewilligt werden“, so die Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Die kommunale Sportstättenbauförderung ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung des Schul- und Vereinssports in unseren Kommunen.“

Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllten, konnten bewilligt werden.

Hintergrundinformationen:

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen, Sportfreianlagen sowie andere diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen, wie zum Beispiel Gymnastikräume. Die Zuschüsse bewilligt das Land dabei für vielseitig nutzbare Einrichtungen, die sowohl den Schulen für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Antragsstichtag für alle Förderungen im aktuellen Programmjahr war der 31. Dezember 2024.

Weitere Informationen zur Kommunalen Sportstättenbauförderung sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung > Förderung Kommunaler Sportstättenbau abrufbar.

Die Liste der aktuellen Förderprojekte, unterteilt nach Regierungsbezirk, ist beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport abrufbar.