Pressemitteilung

Förderung von Sportstättenbauprojekten im Regierungsbezirk Stuttgart

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „44 Prozent der Landesförderung für Sportstätten fließt in den Stuttgarter Regierungsbezirk“

Bild zeigt eine Laufrennbahn auf einem Sportplatz

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für das Programmjahr 2021 der Sportstättenförderung 37 Anträge im Regierungsbezirk Stuttgart bewilligt. Darunter sind unter anderem Zuschüsse für den Ersatzneubau der Sporthalle 1 in Ostfildern-Nellingen (Landkreis Esslingen) mit 600.000 Euro, die Sanierung der Schozachtalhalle in Ilsfeld (Landkreis Heilbronn) in Höhe von 420.000 Euro, den Neubau einer Multifunktionshalle in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) mit 600.000 Euro sowie den Neubau einer Flutlichtanlage in Rot am See (Landkreis Schwäbisch-Hall) mit einer Zuschusshöhe von 29.000 Euro.

„Auf das Regierungspräsidium Stuttgart entfallen aus dem Programm Kommunaler Sportstättenbau 2021 mit einer Fördersumme von rund 13 Millionen Euro über 5,8 Millionen Euro – und somit rund 44 Prozent der Landeszuschüsse. Es freut mich sehr, dass im aktuellen Programm alle förderfähigen Anträge bewilligt werden konnten. Dies ist ein starkes Signal und eine wertvolle Unterstützung für den Schul- und Kommunalsport,“ erklärte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Vor allem in der aktuellen Situation, in der Kommunen mit sinkenden Gewerbesteuereinnahmen zu kämpfen hätten und verschiedenen Herausforderung durch die Pandemie bewältigen müssten, seien öffentliche Investitionen unverzichtbar, so Reimer.

Hintergrundinformationen:

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen, Sportfreianlagen sowie andere diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen (beispielsweise Gymnastikräume). Die Zuschüsse bewilligt das Land dabei für vielseitig nutzbare Einrichtungen, die sowohl den Schulen für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Antragsstichtag für alle Förderungen im aktuellen Programmjahr war der 31. Dezember 2020. 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar.

Die Liste der aktuellen Förderprojekte, unterteilt nach Regierungsbezirk, ist beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport abrufbar.