Förderung Kommunaler Sportstättenbau
Was wird gefördert?
Der Bau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen (Hallen für Turnen und Spiele), Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen) sowie anderen diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen (z. B. Gymnastikräume).
Zielsetzung:
Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden genutzt werden sollen. Im Übrigen sollen diese Sportstätten sonstigen Benutzergruppen vorrangig zur vielseitigen sportlichen Betätigung zur Verfügung stehen. Anträge sind bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres über die Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Wer kann einen Antrag stellen?
Kommunale Träger (Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14
Nadine Blassauer
0711 904-11424
nadine.blassauer@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 14
Yvonne Ratzel
0721 926-5169
yvonne.ratzel@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 14
Raphael Eith
0761 208-1052
raphael.eith@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 14
Martina Weidner
07071 757-3712
martina.weidner@rpt.bwl.de
Weitere Informationen und Formulare
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Teilzahlungsantrag für eine Investitionshilfe aus der kommunalen Sportstättenbauförderung | 81 KB | |
Verwendungsnachweis | 101 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Teilzahlungsantrag für eine Investitionshilfe aus der kommunalen Sportstättenförderung | 478 KB | |
Verwendungsnachweis | 521 KB |