Förderung Kommunaler Sportstättenbau

Was wird gefördert?

Der Bau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen (Hallen für Turnen und Spiele), Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen) sowie anderen diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen (z. B. Gymnastikräume).

Zielsetzung:

Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden genutzt werden sollen. Im Übrigen sollen diese Sportstätten sonstigen Benutzergruppen vorrangig zur vielseitigen sportlichen Betätigung zur Verfügung stehen. Anträge sind bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres über die Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Wer kann einen Antrag stellen?

Kommunale Träger (Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz)

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 14
Nadine Blassauer
0711 904-11424
nadine.blassauer@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 14
Yvonne Ratzel
0721 926-5169
yvonne.ratzel@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 14
Raphael Eith
0761 208-1052
raphael.eith@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 14
Martina Weidner
07071 757-3712
martina.weidner@rpt.bwl.de