Die Unwetter vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 haben im Stuttgarter Regierungsbezirk Schäden in mehreren Kommunen verursacht. Unter anderem wurden Straßen und Gebäude überflutet und die weitere Infrastruktur beschädigt.
Das Land unterstützt die betroffenen Kommunen, um die Folgen der Unwetterereignisse bewältigen zu können. Vorrangig stehen hierfür 29 Fachförderprogramme zur Verfügung. Außerdem hat das Land kurzfristig über diese Fachförderungen hinausgehend zusätzliche Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Höhe von 25 Millionen Euro aktiviert, die nachrangig für die besonders betroffenen Hauptschadensorte zur Verfügung stehen. Dabei werden anhand der entstandenen Schäden rund 19 Millionen Euro auf den Stuttgarter Regierungsbezirk entfallen. Diese werden – basierend auf den Schäden in den betroffenen Landkreisen – zwischen dem am stärksten betroffenen Rems-Murr-Kreis mit 13,5 Millionen Euro und dem Landkreis Göppingen mit 4,5 Millionen Euro aufteilt. 1 Million ist für die Unterstützung in anderen, weniger stark betroffenen Landkreisen im Stuttgarter Regierungsbezirk vorgesehen.
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Um die Liquidität in den betroffenen Kommunen sicherzustellen, hat das Land nun die Zahlungen der zusätzlichen Soforthilfen an den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Göppingen angewiesen. Das Geld fließt – das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Landkreise und Kommunen.“
Im Rems-Murr-Kreis ist vorgesehen, je 3 Millionen Euro Schorndorf und Rudersberg als Liquiditätshilfe zuzuweisen. In Göppingen ist eine direkte Zuweisung in Höhe von 500.000 Euro an Ebersbach an der Fils vorgesehen. Die weitere Verteilung innerhalb der Kreise, die anhand der Schäden erfolgt, obliegt den jeweiligen Landratsämtern.
Die Verteilung der Landesmittel für Kommunen in den weniger stark betroffenen Landkreisen soll zeitnah und ebenfalls in Abstimmung mit den Landratsämtern erfolgen.
Bay erklärte: „Die Folgen der Unwetter können wir nur gemeinsam bewältigen. Vorrangiges Ziel ist es, dass die Hilfe so schnell wie möglich vor Ort ankommt und die Kommunen finanziell handlungsfähig bleiben. Erste Mittel aus den Fachförderprogrammen wie dem Ausgleichstock wurden bereits bewilligt; weitere sind in Vorbereitung. Mit der Zuweisung der Gelder der zusätzlichen Landeshilfen an die Kreise ist nun ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung der Kommunen erfolgt.“
Hintergrundinformationen:
Da die vorrangigen 29 Fachförderprogramme in manchen Fällen nicht greifen oder nicht ausreichen werden, hat das Land kurzfristig und über die Mittel aus den Fachförderprogrammen hinaus ein zusätzliches Hilfspaket für Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro beschlossen. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Grundlage für das zusätzliche Hilfspaket ist die Richtlinien für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017. Die Hilfen aus den Fachförderprogrammen des Landes haben Vorrang vor den zusätzlichen Landeshilfen für Kommunen. Im Rahmen der Fachförderprogramme sind alle von Hochwasser- und Starkregen betroffenen Kommunen antragsberechtigt.