Pressemitteilung

Gemeinsame Katastrophenschutzübung der Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen mit acht Landkreisen

​Die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen führen gemeinsam mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen eine Katastrophenschutzübung durch.

Als fiktiver Rahmen dieser Übung wird eine langanhaltende Hitzewelle angenommen. Ausgehend davon kommt es zu lokalen Stromausfällen, Trinkwasserknappheit, gesundheitlichen Problemen bei Mensch und Tier sowie zu einer großflächigen Waldbrandlage.

An der Übung werden ca. 2300 Einsatzkräfte, u.a. aus den Bereichen Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Bundeswehr, Polizei und THW, beteiligt sein. Auch das Zusammenspiel mit Kliniken, Landwirten, Forst und Naturschutz sind wichtige Bestandteile der Übung.

Die Übung gliedert sich in eine interne Stabsrahmenübung am Freitag, 13. Oktober, sowie eine Vollübung am Samstag, 14. Oktober.

Verwaltungsinterne Stabsrahmenübung am 13. Oktober 2017
Bei der Stabsrahmenübung werden am 13. Oktober die Alarmierungs- und Arbeitsabläufe der Krisenorganisation geübt. Dazu werden die Verwaltungsstäbe einberufen. Auf Basis der damit verbundenen Empfehlungen für die Katastrophenschutzbehörden prüfen und entscheiden die entsprechenden Stäbe bei den Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen und bei den betroffenen Kreisen (Esslingen, Hohenlohekreis, Ostalbkreis, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis und Stadt Ulm) über entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Ziel der Stabsrahmenübung ist es, auf ein Großschadensereignis mit seinen Folgen überlegt, zweckmäßig und in angemessener Zeit zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenwirken mit den Notfallstäben umzusetzen.

Die Stabsrahmenübung findet verwaltungsintern am 13. Oktober von 7:00 bis ca. 14:00 Uhr statt. Hinweis in eigener Sache an die Redaktionen: die Pressestellen der mitübenden Behörden stehen an diesem Tag nur eingeschränkt zur Verfügung.

Vollübung am 14. Oktober 2017
Nach der Stabsrahmenübung findet am Samstag, 14. Oktober, von 8:00 bis ca. 15:00 Uhr eine Vollübung statt. Teilnehmende Behörden sind die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen.

Als fiktiver Rahmen dieser Übung wird eine langanhaltende Hitzewelle angenommen. Ausgehend davon kommt es zu lokalen Stromausfällen, Trinkwasserknappheit, gesundheitlichen Problemen bei Mensch und Tier sowie zu einer großflächigen Waldbrandlage.

An der Übung werden ca. 2300 Einsatzkräfte, u.a. aus den Bereichen Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Bundeswehr, Polizei und THW, mit 350 Klein- und Großfahrzeugen, beteiligt sein. Auch das Zusammenspiel mit Kliniken, Landwirten, Forst und Naturschutz sind wichtige Bestandteile der Übung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften unterschiedlicher Hilfsorganisationen im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei Eintritt eines Großschadensereignisses.

Um die Situation so real wie möglich darzustellen, werden über den gesamten Schönbuch an zehn unterschiedlichen Brandstellen Realfeuer (Altholz- und Reisighaufen in großflächigen Wiesen) angezündet und deren Bekämpfung geübt. Es werden keine Waldflächen in Brand gesetzt.

Die Bevölkerung wird gebeten, von einem Absetzen eines Feuerwehr-Notrufes  abzusehen.

Verkehrsbeeinträchtigungen
Für die Übung müssen Teile der Anschlussstelle (AS) Gärtringen an der A 81 am 14.10. von 05:00 bis ca. 16:00 Uhr gesperrt werden, da dieser Bereich Teil des Übungsgebietes ist. Feuerwehr und Hilfsorganisationen üben hier auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Herrenberg.

Betroffen ist der Verkehr, der von Süden auf der Autobahn durch den Schönbuchtunnel kommt und die Autobahn an der Linksausfahrt in Gärtringen verlassen will. Betroffen ist auch der Verkehr, der aus Richtung Norden, auf der Kreisstraße von Ehningen her, in die Autobahn zum Schönbuchtunnel einfahren will.

Für beide Verkehrsrichtungen gilt dasselbe:
Wegen der Sperrungen kann der Verkehr nur in Richtung Stuttgart bis zur 3 km entfernten AS Hildrizhausen weiterfahren. Dort sollen die Verkehrsteilnehmer von der Autobahn abfahren und in Gegenrichtung (Richtung Singen) wieder einfahren. Zurück an der AS Gärtringen können aus dieser Richtung alle Ziele uneingeschränkt erreicht werden. Für die betroffenen Verkehrsteilnehmer ergeben sich damit bis zu 6 km Umweg über die Autobahn. Da es sich um die Übung eines Ereignisses handelt, erfolgt keine besondere Umleitungsbeschilderung.

Die Landesstraße 1208 ist am 14.10. von 08:00 bis 16:00 Uhr zwischen Tübingen und Bebenhausen (südlich von Bebenhausen) aufgrund der Übung gesperrt. Verkehrsteilnehmer mit Fahrtziel Bebenhausen werden gebeten, den Ort von Norden her, ebenfalls auf der L 1208 anzufahren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind örtliche Umleitungen eingerichtet.

Pressevertreter sind herzlich eingeladen, am Besucher- und Presseprogramm der Vollübung teilzunehmen (siehe Presseeinladung vom 29.09.2017).

Für Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Regierungspräsidium Stuttgart
Pressesprecherin Katja Lumpp, Tel.: 0711/904-10002, E-Mail: pressestelle@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen
Pressesprecher Dr. Daniel Hahn, Tel.: 07071/757-3009, E-Mail: pressestelle@rpt.bwl.de


Für Fragen zum Ablauf der Übung in den einzelnen Landkreisen stehen Ihnen die Pressestellen der Landkreise zur Verfügung.

Landkreis Böblingen
Pressesprecher Dusan Minic, Tel.: 07031 / 663-1204, E-Mail: d.minic@lrabb.de
 
Landkreis Esslingen
Pressesprecher Peter Keck, Tel.: 0711 / 3902-2030, E-Mail: keck.peter@lra-es.de

Hohenlohekreis
Pressesprecherin Silke Giebler, Tel.: 07940 / 18-203, E-Mail: pressestelle@hohenlohekreis.de

Ostalbkreis
Pressesprecherin Susanne Dietterle, Tel.: 07361 / 503-1312, E-Mail: pressestelle@ostalbkreis.de

Landkreis Reutlingen
Stellvertretender Pressesprecher Matthias Bauer, Tel. 07121 480 1019, E-Mail: presse@kreis-reutlingen.de

Landkreis Tübingen
Pressesprecherin Martina Guizetti, Tel. 07071 207 5210, E-Mail: m.guizetti@kreis-tuebingen.de

Stadt Ulm
Klaus Müllek, Sachgebiet Zivil- und Katastrophenschutz, Tel. 0731 / 161 7150, E-Mail: k.muellek@ulm.de

Zollernalbkreis
Pressestelle Sabine Geiser / Marisa Hahn, Tel. 07433 / 92-1137, E-Mail: Presse@zollernalbkreis.de


Allgemeine Hintergrundinformationen:

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen (Regierungspräsidien) in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:
1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Die Regierungspräsidien führen als höhere Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tierseuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Großschadenslagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter
Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie über die Internetseite BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe).