Pressemitteilung

Gemeinsame Katastrophenschutzübung der Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen am Samstag, 14. Oktober 2017 - Einladung zum Presse- und Besucherprogramm

​Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen führen gemeinsam mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Reutlingen und Tübingen am 14. Oktober 2017 eine Katastrophenschutz-Großübung im Naturpark Schönbuch durch.

Als fiktiver Rahmen dieser Übung wird eine langanhaltende Hitzewelle angenommen. Ausgehend davon kommt es zu lokalen Stromausfällen, Trinkwasserknappheit, gesundheitlichen Problemen bei Mensch und Tier sowie zu einer großflächigen Waldbrandlage.

An der Übung werden ca. 2300 Einsatzkräfte, u.a. aus den Bereichen Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Bundeswehr, Polizei und THW, mit 350 Klein- und Großfahrzeugen, beteiligt sein. Auch das Zusammenspiel mit Kliniken, Landwirten, Forst und Naturschutz sind wichtige Bestandteile der Übung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften unterschiedlicher Hilfsorganisationen im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei Eintritt eines Großschadensereignisses.

Sie sind herzlich eingeladen, diese Übung zu begleiten und sich im Rahmen der Teilnahme an einer der Besichtigungstouren einen Eindruck über den Großeinsatz zu verschaffen.

Die Begrüßung mit Auftaktbesprechung für die Übung findet am

Samstag, 14. Oktober 2017

um 8:30 Uhr

im Sommerrefektorium des Schlosses Bebenhausen,

Im Schoss 1, 72074 Tübingen-Bebenhausen

statt. Bitte seien Sie pünktlich zur Einweisung vor Ort.

Von dort aus haben Sie die Gelegenheit, sich zwischen 9:00 und 13:30 Uhr einer der beiden angebotenen Presse- und Besuchertouren anzuschließen. Eine Übersicht über den Verlauf der beiden Touren finden Sie in den Anlagen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, zu den aus den Anlagen zu entnehmenden Zeiten zu einzelnen Stationen zu kommen und ggfs. von dort weiter mit der Gruppe (im eigenen Fahrzeug) zu fahren.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl wird die Übung gegen 12:20 Uhr an der „Brandschadensstelle Ammerbuch“ besuchen. Sie haben die Möglichkeit, die „Brandschadensstelle Ammerbuch“ (siehe Anlage) direkt anzufahren oder an der Tour Nr. 2 teilzunehmen, die ebenfalls gegen 12:20 Uhr dort sein wird.

Abgeschlossen wird die Übung mit einer Abschlussbesprechung und anschließender Pressekonferenz. Diese findet am

Samstag, 14. Oktober 2017

um 13:45 Uhr (Abschlussbesprechung) bzw. 14:00 Uhr (Pressekonferenz)

im Sommerrefektorium des Schlosses Bebenhausen,

Im Schloss 1, 72074 Tübingen Bebenhausen

statt.

Bitte melden Sie sich unbedingt für das Presse- und Besucherprogramm mit dem beigefügten Anmeldeformular bis spätestens Freitag, 6. Oktober 2017 unter Angabe der gewünschten Tour oder einer einzelnen Station an.

Wir freuen uns über Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Lumpp

Pressestelle Regierungspräsidium Stuttgart

Anlagen:
Übersichtsplan der Touren und Stationen (pdf, 154 KB)
Parkplatzkarte Tübingen-Bebenhausen (pdf, 173 KB)
Zeitplan Besuchertour 1 (pdf, 16 KB)
Zeitplan Besuchertour 2 (pdf, 16 KB)
Anmeldeformular (pdf, 38 KB)


Wichtige Hinweise für die Pressevertreter:

Die Parkplatzmöglichkeiten in Bebenhausen sind begrenzt. Es können nur die für die Übungsbesucher ausgewiesenen Parkplätze (siehe Anlage) genutzt werden. Einweiser werden vor Ort sein. Pressevertreter, die mit eigenem Pkw die Tour begleiten, können in den Schlosshof fahren und ihr Fahrzeug kurzzeitig bis zum Start der Touren abstellen.

Außerhalb der in der Anlage (Anmeldeformular) genannten Stationen ist der Zugang zum Übungsgebiet nicht gestattet.

Bitte tragen sie Ihren Presseausweis gut sichtbar am Körper und falls vorhanden, eine Warnweste.

Es wird dringend empfohlen, festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung zu tragen.

Der Einsatz von unbemannten Aufstiegssystemen („Drohnen“) zum Zwecke von Luftaufnahmen ist nicht gestattet.

Für die Übung müssen am 14.10. zwischen 05:00 und 16:00 Uhr Teile der Anschlussstelle Gärtringen an der A 81 gesperrt werden (siehe hierzu Pressemitteilung des RP Stuttgart vom 29.09.2017). Für Pressevertreter, die die Station „Busunfall A 81 AS Gärtringen“ anfahren möchten, ist die Zufahrt möglich. Bitte nennen Sie den Einsatzkräften an der Absperrung das Kennwortes „Heißer Süden“.

Die Landesstraße 1208 ist am 14.10. von 08:00 bis 16:00 Uhr zwischen Tübingen und Bebenhausen (südlich von Bebenhausen) aufgrund der Übung gesperrt. Pressevertreter werden gebeten, den Ort von Norden her, ebenfalls auf der L 1208 anzufahren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind örtliche Umleitungen eingerichtet.

Für Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Regierungspräsidium Stuttgart
Pressesprecherin Katja Lumpp, Tel.: 0711/904-10002, E-Mail: pressestelle@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen
Pressesprecher Dr. Daniel Hahn, Tel.: 07071/757-3009, E-Mail: pressestelle@rpt.bwl.de

Für Fragen zum Ablauf der Übung in den einzelnen Landkreisen stehen Ihnen die Pressestellen der Landkreise zur Verfügung.

Landkreis Böblingen
Pressesprecher Dusan Minic, Tel.: 07031 / 663-1204, E-Mail: d.minic@lrabb.de
 
Landkreis Esslingen
Pressesprecher Peter Keck, Tel.: 0711 / 3902-2030, E-Mail: keck.peter@lra-es.de

Landkreis Reutlingen
Stellvertretender Pressesprecher Matthias Bauer, Tel. 07121 480 1019, E-Mail: presse@kreis-reutlingen.de

Landkreis Tübingen
Pressesprecherin Martina Guizetti, Tel. 07071 207 5210, E-Mail: m.guizetti@kreis-tuebingen.de


Allgemeine Hintergrundinformationen:

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Ver-waltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Ge-fahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen (Regierungspräsidien) in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:
1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorberei-tende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Die Regierungspräsidien führen als höhere Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tier-seuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Ret-tungsdiensten bei Großschadenslagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter
Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie über die Inter-netseite BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhil-fe).