Pressemitteilung

Gewässerschau an der Jagst zwischen Rainau und Jagstzell (Ostalbkreis) | Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart und Landratsamt Ostalbkreis besichtigen die Jagst am Dienstag, 5. Dezember, und Donnerstag, 7. Dezember 2023

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Gewässerschau liefert wichtige Informationen für Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung“

Große Steine in einem Fluss

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) führt am Dienstag, 5. Dezember, und Donnerstag, 7. Dezember 2023, gemeinsam mit dem Landratsamt des Ostalbkreises entlang der Jagst eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, mögliche Probleme und Gefahren am Gewässer festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein.

„Die Gewässerschau leistet einen Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Jagst sowie in den anliegenden Gemeinden“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. „Die Gewässerschau kann außerdem wichtige Erkenntnisse für die laufende Gewässerunterhaltung liefern, die für die Arbeit des Landesbetriebs Gewässer wichtig sind“, so Bay.

Bei der nun anstehenden Gewässerschau besichtigen Expertinnen und Experten des RPS und des Landratsamts den Abschnitt zwischen Rainau und Jagstzell.

Das RPS bittet die Anwohner/innen und Anlieger/innen um Verständnis, dass es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau notwendig sein kann, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist das RPS als sogenannter Träger der Unterhaltungslast laut § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

Hintergrundinformationen:

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG, § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart ist Träger der Unterhaltungslast für die Jagst als Gewässer erster Ordnung.

Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung und zu Gewässerschauen finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg (www.rp.baden-wuerttemberg.de) unter Umwelt > Wasser > Gewässerökologie an Flüssen und Seen > Naturnahe Gewässerentwicklung > Gewässerunterhaltung.