Pressemitteilung

Große Feuerwehr- und Rettungsdienstübung am Kraftwerksstandort Neckarwestheim (GKN) mit über 200 Einsatzkräften erfolgreich verlaufen

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat gemeinsam mit den Landratsämtern Heilbronn und Ludwigsburg heute (Samstag, 13. Oktober) eine Feuerwehr- und Rettungsdienstübung am Kraftwerksstandort in Neckarwestheim durchgeführt. Mit über 200 Einsatzkräften waren neben der Werkfeuerwehr des Kraftwerks auch die Feuerwehren aus Neckarwestheim, Gemmrigheim, Lauffen und Heilbronn, sowie die Rettungsdienste DRK und ASB und das Polizeirevier Lauffen im Einsatz.

„Allen diesen engagierten und hoch motivierten Einsatzkräften der beteiligten Feuerwehren, der Rettungs- und Sanitätsdienste, der Polizei sowie allen weiteren, die zum Gelingen der Großübung beigetragen haben, gilt mein herzlichster Dank“, sagte die Regierungsvizepräsidentin Sigrun von Strauch im Anschluss an die Übung. Von Strauch war selbst vor Ort und machte sich ein Bild davon, wie alle Einsatzkräfte ihr Können zeigten. Sie zog im Anschluss ein positives Fazit: „Die heutige landkreisübergreifende Zusammenarbeit aller an der Schadensabwehr beteiligten Einsatzkräfte ist hervorragend gelungen. Ich sehe die Region gut aufgestellt für den hoffentlich nie eintretenden Fall eines Großschadensereignisses.“

„Regelmäßige Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Sicherheitsphilosophie“, erläutert Christoph Heil, Geschäftsführer am Kraftwerksstandort Neckarwestheim. „Dabei ist es wichtig, dass wir – so wie heute – auch konventionelle Szenarien üben, die an jedem Industriestandort vorkommen können. Unsere Werkfeuerwehr und unser interner Rettungsdienst haben sehr gut mit den zahlreichen externen Kräften zusammengewirkt. Dafür ein großes Lob und meinen ganz herzlichen Dank an alle Teilnehmer. Den Austausch und die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen werden wir auch in Zukunft fortsetzen.“

Das Übungsszenario sah folgendes vor:

Im Rahmen von drei Schadenslagen ging es um die Bergung, Rettung und Versorgung von verletzten Menschen, die Brandbekämpfung, die Verhinderung der Brandausbreitung und die Löschwasserrückhaltung. Alle Teile der Übung verliefen erfolgreich und reibungslos.

Die Übung begann mit einer angenommenen Gefahrstofflage: Beim Abladen von Gefahrgutgebinden von einem LKW-Anhänger wurden zwei Gefahrstoffbehälter durch einen Gabelstapler so schwer beschädigt, dass eine unbekannte Flüssigkeit austrat. Diese bildete Nebeldämpfe, welche über die Ventilatoren des Kühlturms angesaugt und zusammen mit dem Wasserdampf aus dem Kühlturm abgegeben wurden. Dabei wurden mehrere Mitarbeiter des Kraftwerks verletzt.

Zudem kam es infolge von Unaufmerksamkeiten bei Dachsanierungsarbeiten zur Explosion zweier Gasflaschen. Sechs Arbeiter wurden dabei verletzt. Eine der explodierten Gasflaschen schlug in eine Gruppe von Arbeitern vor dem Nebenkühlwassergebäude ein. Dabei wurden weitere Arbeiter verletzt.

Zum Schluss wurde noch ein Feuer im Rohbau des Reststoffbearbeitungszentrums simuliert, welches die Suche nach mehreren vermissten Personen bedingte.

Allgemeine Hintergrundinformationen:

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen (Regierungspräsidien) in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:
 

  1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
  2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
  3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Die Regierungspräsidien führen als höhere Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tierseuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Großschadenslagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Katastrophenschutz

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie über die Internetseite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg unter www.im.baden-wuerttemberg.de