Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant die Errichtung und den Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes auf dem Gelände des Kraftwerks in Walheim. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der EnBW in einem gestuften Verfahren, bestehend aus einem Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen, durchgeführt.
Mit Antrag vom 17. Februar 2023, vervollständigt am 16. Januar 2024, hat die EnBW beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS), Referat 54.1 Industrie – Schwerpunkt Luftreinhaltung als Genehmigungsbehörde (höhere Immissionsschutzbehörde), erstmals den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids und der 1. immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des geplanten Klärschlammheizkraftwerkes sowie eines vorzeitigen Beginns gestellt.
Gemäß § 8a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll die Genehmigungsbehörde in einem Verfahren zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Antrag vorläufig zulassen, dass bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung des Vorhabens begonnen wird, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Mit ergänzendem Schreiben vom 10. Juli 2024 beantragte die EnBW einen vorzeitigen Beginn gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 8a BImSchG unter Anwendung des § 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BImSchG) für die folgenden naturschutzfachlichen Maßnahmen:
- Umsetzung von Zaun- und Mauereidechsen
- Entnahme von Gehölzflächen
- Entnahme von Land-Schilfröhricht
Die Veränderungssperre der Gemeinde, die dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Antrag der EnBW zur Prüfung vorliegt, ist dabei vom RPS als Genehmigungsbehörde zu berücksichtigten, soweit Maßnahmen beantragt sind, die von dieser erfasst werden.
Nach sorgfältiger Prüfung lehnt die höhere Immissionsschutzbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart den Antrag auf vorzeitige Durchführung von naturschutzfachlichen Maßnahmen in weiten Teilen ab. Das RPS erlaubt lediglich die Umsetzung der am Standort befindlichen Eidechsen, da diese Umsetzung nicht von der Veränderungssperre erfasst ist und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 8a Abs.1 BImSchG (Zulassung des vorzeitigen Beginns) erfüllt sind. Die weiteren naturschutzfachlichen Maßnahmen jedoch, die von der EnBW beantragt wurden, fallen nach Einschätzung des RPS unter die Veränderungssperre. Die Maßnahmen zur Entnahme von Land-Schilfröhricht und zur Entnahme von Gehölzflächen können daher nicht zugelassen werden. So wird sichergestellt, dass keine irreversiblen Maßnahmen umgesetzt werden.
„Wir prüfen den Antrag der Vorhabenträgerin auf Errichtung eines Klärschlammheiz-kraftwerkes in Walheim sehr sorgfältig – dies haben wir auch nochmals im Erörte-rungstermin Ende Juni betont. Daher haben wir nach umfassender rechtlicher Prüfung den jetzigen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für zwei der drei beantragten naturschutzfachlichen Maßnahmen abgelehnt, um vor der endgültigen Entscheidung über die Veränderungssperre durch den VGH sowie über den Bau des Klärschlammheizkraftwerkes keine Fakten zu schaffen“, betonte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums.
Entscheidung online einsehbar
Der Bescheid ist im Zeitraum von Montag, 19. August, bis einschließlich Montag, 2. September 2024, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingestellt unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Umwelt > Bekanntmachungen nach dem Immissionsschutzgesetz > Immissionsschutzgesetz.
Hintergrundinformationen:
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der gemeindlichen Satzung von Walheim über die Veränderungssperre für das Gebiet „Mühlwiesen/Mühlstraßen“ dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, durchgeführt werden. Unter einer Veränderung sind tatsächliche Handlungen zu verstehen, die solche oberirdischen oder unterirdischen Veränderungen herbeiführen, die die künftige Planung beeinträchtigen können.
Die EnBW hat gegen die Veränderungssperre beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Normenkontrollverfahren sowie einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt.