Das Land unterstützt die Stadt Bad Rappenau mit einer Fördersumme von rund 510.000 Euro beim barrierefreien Umbau ihrer Bushaltestellen. Das Ziel dieser Förderung ist es, Menschen mit Handicap einen einfacheren Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen. Mit der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird so ein bedeutender Beitrag für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität geleistet.
Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Der ÖPNV als nachhaltiger und umweltfreundlicher Verkehrsträger muss für alle Menschen zugänglich sein. Ich freue mich sehr, dass mit Hilfe der Förderung die Stadt Bad Rappenau einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum leistet.“
Hintergrundinformationen:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorangetrieben werden.
Informationen zum LGVFG finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderung ÖPNV.