Pressemitteilung

Förderung nach dem LGVFG (Rad- und Fußverkehr) | Land fördert den Neubau einer Fußgängerunterführung an der zukünftigen S-Bahnendhaltestelle in Neuhausen auf den Fildern

Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Ich freue mich, dass wir mit der Förderung den Ausbau klimafreundlicher Mobilität unterstützen“

Bild zeigt Fußgänger in einer Unterführung

Das Land unterstützt die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern bei dem Neubau einer Fußgängerunterführung an der zukünftigen S-Bahnendhaltestelle der S-Bahnlinie S2 mit einer Förderung in Höhe von insgesamt 1.539.024 Euro. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der Ausbau von Barrierefreiheit gestärkt werden.

„Mit dieser Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer attraktiven, sicheren und klimafreundlichen Mobilität. Ich freue mich, dass wir die Gemeinde beim Neubau der Fußgängerunterführung unterstützen können“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay in Stuttgart.

Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte am Dienstag, 23. Mai 2023, der Abschluss der Arbeiten ist aktuell für Herbst 2027 vorgesehen. Die Kosten des Neubaus der Fußgängerunterführung belaufen sich auf insgesamt 3.135.827 Euro.

Weitere Informationen finden Interessierte zudem auf dem Themenportal der Regierungspräsidien unter www.rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderprogramm Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF)