Pressemitteilung

Neubau einer Fußgängerunterführung in Jagstzell - Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

​Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Fußgängerunterführung in Jagstzell erlassen. Vorhabenträger ist die Gemeinde Jagstzell.

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den Neubau einer reinen Fußgängerunterführung in zentraler Ortslage der Gemeinde Jagstzell. Sie wird einige Meter versetzt von der aktuellen Unterführung erbaut, welche bisher lediglich zwei schmale Gehwege zur Querung der Bahnlinie Ellwangen-Crailsheim vorsieht, die sich zudem neben der Fahrbahn der B 290 und dem offenen Kerlesbach befinden. Darüber hinaus wird im Rahmen des Neubaus eine Absenkung des Geländes östlich der Bahnlinie auf das Niveau der Straße „An der Jagstbrücke“ erfolgen, da aufgrund der Topographie die bisherige Unterführung im Hochwasserfall sehr schnell überflutet wurde. Außerdem wird eine Querungsinsel auf der B 290 westlich der Bahnlinie errichtet.

Durch die Realisierung der separaten Fußgängerunterführung unter der Bahnlinie Ellwangen-Crailsheim zwischen der bestehenden Eisenbahnüberführung über die B 290 und dem Bahnhof Jagstzell wird die Verkehrssicherheit erhöht, eine neue Verbindung zwischen den beiden Gemeindeteilen geschaffen und die Querungsmöglichkeit der Bahnlinie bei Hochwasser verbessert.

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft sind u.a. die Herstellung von Eidechsenlebensräumen, die Anlage von Benjeshecken mit Saumstrukturen sowie die Wiederherstellung und Neuanlage von Fettwiesen und Zierrasenflächen vorgesehen. Des Weiteren ist die Neupflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken geplant.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 7. August, bis einschließlich Montag, 21. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell zur Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar.