Pressemitteilung

Oberbürgermeisterwahl in Giengen an der Brenz: Amtliche Wahlprüfung abgeschlossen (Landkreis Heidenheim)

Regierungspräsidentin Bay: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wiederwahl von Dieter Henle ist gültig“

Eine Frau wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Wahl in Giengen an der Brenz ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.

Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Giengen an der Brenz ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wiederwahl von Oberbürgermeister Dieter Henle ist gültig.“

Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am Sonntag, 20. Juli 2025, habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Dieter Henle nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.

Oberbürgermeister Dieter Henle wurde im ersten Wahlgang am Sonntag, 20. Juli 2025, bei einer Wahlbeteiligung von 26,38 Prozent mit 98,59 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen wiedergewählt.