Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren Netzverstärkung Kupferzell – Lindach: erster Bauabschnitt (Ostalbkreis, LK Schwäbisch Hall)

Einleitung des Verfahrens und Auslage der Planunterlagen

geöffneter Laptop mit dem Schriftzug Planfeststellung

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat das Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt der Netzverstärkung Kupferzell – Lindach eingeleitet. Die Planunterlagen sind vom 11. Februar bis 10. März 2025 online einsehbar. Anregungen und Einwendungen sind bis 24. März 2025 möglich.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag der Netze BW GmbH das Planfeststellungsverfahren für den ersten Bauabschnitt von Lindach bis Unterrot im Zuge der Netzverstärkung Kupferzell bis Lindach eingeleitet.

Die Planunterlagen können in der Zeit von Dienstag, 11. Februar, bis einschließlich Montag, 10. März 2025, auf der Internetseite der Städte Schwäbisch Gmünd und Gaildorf, der Gemeinden Durlangen, Spraitbach, Gschwend und Fichtenberg sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

Zeit und Ort der Veröffentlichung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext ist zusätzlich ab Mittwoch, 29. Januar 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung> Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.

Bis einschließlich Montag, 24. März 2025, haben alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.

Hintergrundinformationen:
Die Maßnahme umfasst Änderungen an der 110-kV-Leitung Lindach-Unterrot (Anlage 0416) und der 110-kV-Leitung Schwäbisch Hall-Unterrot (Anlage 0113) jeweils durch die Zubeseilung eines zweiten Stromkreises und die Erneuerung der nachrichtentechnischen Verbindung.

Für die Zubeseilung an der Anlage 0416 ist an 24 Masten eine Stahlsanierung, also der Tausch einzelner Stahlsegmente am Mast, geplant. Zudem sind an 5 Masten Fundamentsanierungen vorgesehen. Der Schutzstreifen soll teilweise verbreitert werden. Für die Maßnahmen an der Anlage 0113 sind keine Änderungen an den Masten oder deren Fundamente vorgesehen. Der bestehende Schutzstreifen ist ausreichend. Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 20,5 km und verläuft auf den Gemarkungen der Städte Schwäbisch Gmünd und Gaildorf sowie der Gemeinden Durlangen, Spraitbach, Gschwend und Fichtenberg.

Das beantragte Vorhaben ist Teil des Netzausbauplans und soll der Verstärkung des bestehenden 110-kV-Netzes in der Region um die Landkreise Schwäbisch Hall und Ostalbkreis sowie der Umgebung dienen.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z.B. Rodungszeit- und Bauzeitenbeschränkungen zum Schutz von Brutvögeln, Vergrämung von Zauneidechsen, Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen/Vegetationsbeständen und gegen Bodenverdichtungen, der Einsatz einer ökologischen Baubegleitung und die Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Flächen.

Anlage:
Bekanntmachungstext (exemplarisch für Schwäbisch Gmünd) (pdf, 105 KB)