Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und vierstreifiger Ausbau der L 1100 (Stadt Heilbronn)

Anhörung zur Planänderung und Auslage der Planunterlagen

Straßenbaupläne

Im Zeitraum vom 28. Januar bis einschließlich 27. Februar 2025 werden die überarbeiteten Planunterlagen für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und den Ausbau der L 1100 zur Einsichtnahme ausgelegt. Sie beinhalten unter anderem Anpassungen im Bereich Landschaftspflege sowie überarbeitete und zusätzliche Gutachten.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt im Planfeststellungsverfahren für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach zwischen der B 39 und der L 1100 sowie den vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim die Anhörung zur Planänderung durch. Vorhabenträgerin ist die Stadt Heilbronn.

Die überarbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von Dienstag, 28. Januar, bis einschließlich Donnerstag, 27. Februar 2025, bei der Stadtverwaltung Heilbronn zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zusätzlich können die überarbeiteten Planunterlagen mit Beginn der Auslegung am Dienstag, 28. Januar 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen >

sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Mittwoch, 22. Januar 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren sowie im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.

Bis einschließlich Donnerstag, 27. März 2025, haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu der (geänderten) Planung zu äußern. Nähere Einzelheiten können der offiziellen Bekanntmachung im Amtsblatt entnommen werden.

Hintergrundinformationen:
Das geplante Straßenbauvorhaben, das Gegenstand der Planfeststellung ist, besteht aus zwei Teilbaumaßnahmen, nämlich dem Bau der Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach als Verbindungsstraße zwischen der B 39 und der L 1100 sowie dem vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim.

Die etwa 4,5 Kilometer lange Nordumfahrung führt von der B 39 über den Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße) und das Industriegebiet „Neckarau“ (Buchener Straße) und endet an einem neuen Knotenpunkt mit der L 1100 (Neckartalstraße). Der geplante Innovationspark „Steinäcker“ östlich des Industrieparks „Böllinger Höfe“ wird mittels einer Einmündung an die Nordumfahrung angeschlossen.

Der zweibahnige Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) erfolgt über eine Länge von 1,3 Kilometer. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße, der im Zuge der Baumaßnahme angepasst wird. Die südliche Einmündung der Wimpfener Straße in die Neckartalstraße, die sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen wird die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung mittels einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden.

Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen geplant.

Die Vorhabenträgerin hat die Planung aufgrund während des Anhörungsverfahrens eingegangener Stellungnahmen sowie sonstiger Erfordernisse geändert bzw. die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt.

Die Unterlagen dieser Planänderung beinhalten insbesondere Anpassungen der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie überarbeitete und zusätzliche Gutachten wie zum Beispiel immissionstechnische und umweltfachliche Untersuchungen.

Eine Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den überarbeiteten Planunterlagen.