Pressemitteilung

Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-kV-Leitung zwischen Kupferzell (Hohenlohekreis) und Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall)

​Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) wird im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für den Neubau einer 110 kV-Leitung zwischen Kupferzell und Rot am See einen Erörterungstermin durchführen.

Dieser findet statt am

Mittwoch, 10. Juli 2019, ab 10:00 Uhr,

im FORUM in Rot am See,

Zum Rothölzle 2, 74585 Rot am See (LK Schwäbisch Hall).

Der Einlass zum Erörterungstermin ist ab 9:30 Uhr.

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Sofern die Beteiligten jedoch nicht widersprechen, wird das RPS die Öffentlichkeit zulassen.

Der Erörterungstermin einschließlich der vorgesehenen Tagesordnung wurde zwischen dem 31. Mai und 8. Juni 2019 in den Amtsblättern der betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext ist zusätzlich auf der Internetseite des RPS unter Bekanntmachungen > Aktuelle Erörterungstermine abrufbar.

Die Pläne lagen von 1. Oktober bis 31. Oktober 2018 bei den Städten Crailsheim, Gerabronn, Ilshofen, Kirchberg an der Jagst, Künzelsau, Langenburg und Schrozberg sowie den Gemeinden Blaufelden, Braunsbach, Kupferzell, Mulfingen, Rot am See, Satteldorf, Untermünkheim, Wallhausen und Wolpertshausen zur Einsichtnahme aus. Die Einwendungsfrist endete am 30. November 2018. Gegen das genannte Vorhaben sind beim RPS von privater Seite unter anderem Unterschriftenlisten mit über 3.700 gesammelten Unterschriften eingegangen. Von Behörden und Vereinigungen wurden etwa 50 Stellungnahmen abgegeben.

Der weitere Verlauf des Raumordnungsverfahrens sieht vor, dass das RPS im Anschluss an den Erörterungstermin den gesamten schriftlich und mündlich vorgetragenen Verhandlungsstoff auswerten und nochmals alle für und gegen die Korridore sprechenden Gesichtspunkte gegenüberstellen wird, um so auf einer gesicherten Grundlage die sogenannte raumordnerische Beurteilung treffen zu können. Hierbei handelt es sich um eine gutachterliche Äußerung des RPS. Diese hat gegenüber dem Träger des Vorhabens, die Netze BW GmbH, und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die raumordnerische Beurteilung wird zur Unterrichtung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Dies wird eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Das RPS weist darauf hin, dass das Raumordnungsverfahren keine Genehmigung des Vorhabens herbeiführt. Es dient der Vorbereitung eines noch zu beantragenden Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das erst das Baurecht herstellt.

Hintergrundinformationen:

Zweck eines Raumordnungsverfahrens ist es, die Raumverträglichkeit von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) zu prüfen und zu beurteilen. Das heißt, die höhere Raumordnungsbehörde begutachtet in einer raumordnerischen Beurteilung, ob und unter welchen Voraussetzungen raumbedeutsame Vorhaben wie Straßen- und Bahntrassen, Gasleitungen etc. mit der Gesamtheit der Ziele und Grundsätze sowie der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen. Maßgebend sind insoweit nur die raumbedeutsamen Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten.

Mehr Informationen zur Durchführung von Raumordnungsverfahren sind auf der RPS-Internetseite abrufbar.

Anlage:

Bekanntmachungstext (pdf, 153 KB)