Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart plant, neues Naturschutzgebiet im Landkreis Heilbronn auszuweisen | Neckarinsel zwischen Bad Friedrichshall und Neckarsulm, Neckar-Altarm und westlich angrenzender Auebereich soll Naturschutzgebiet werden

​Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, die ausgedehnte, reich strukturierte Talaue sowie den letzten im Regierungsbezirk Stuttgart nicht unter Naturschutz stehenden Neckar-Altarm zu erhalten und zu entwickeln. „Die Neckaraue ist eine der wenigen unzerschnittenen und unbebauten Talauen im Ballungsraum Heilbronn, was diesen Bereich aus Naturschutzsicht so wertvoll macht. Der Neckar-Altarm zählt zu den wenigen verbliebenen nicht stauregulierten Abschnitten des schiffbaren Neckars“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Reimer betonte, dass die Fläche ein letztes und daher unverzichtbares Rückzugsgebiet innerhalb landwirtschaftlich beziehungsweise industriell genutzter Flächen für eine Vielzahl an seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten mit ihren entsprechenden Lebensräumen darstelle. Eine Ausweisung dieser Fläche als Naturschutzgebiet würde erheblich dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, die Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt – vor allem auch in ihrer großen Bedeutung für den Biotopverbund – zu schützen und eröffne gleichzeitig neue Möglichkeiten, Maßnahmen der Landschaftspflege und -entwicklung im Gebiet zu fördern. „Es ist mir ein großes Anliegen, dieses einmalige Gebiet mit seiner natürlichen bis naturnahen Landschaft dauerhaft zu erhalten und zu schützen“, sagte der Regierungspräsident.

Grundsätzlich ist bei einer Planung eines Naturschutzgebietes die Einbeziehung aller Beteiligten, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger, der Landnutzerinnen und Landnutzer sowie der Fischereiberechtigten, wichtig. Ziel ist dabei, eine größtmögliche Akzeptanz vor Ort zu erreichen. Daher möchte das Regierungspräsidium Stuttgart über die Planung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes informieren, die Akteure vor Ort in den Prozess miteinbinden, um so gemeinsam das Naturschutzgebiet entwickeln zu können.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer betonte: „Bei der Ausweisung und Unterschutzstellung sind viele verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Daher liegt uns die Kommunikation mit den Beteiligten am Herzen – und dies schon vor Beginn des förmlichen Verfahrens in der frühen Phase der Vorplanung.“

Ende Juni fand hierzu eine Auftaktveranstaltung im Regierungspräsidium Stuttgart statt, zu der Regierungspräsident Reimer die anliegenden Gemeinden, das zuständige Landratsamt, den Regionalverband sowie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eingeladen hatte.

Für die nächsten Gespräche geht das Regierungspräsidium auf die Landwirtinnen und Landwirte zu, die Teile der geplanten Schutzgebietsfläche bewirtschaften. Daneben erfolgt auch die Einbeziehung der Fischerei- und Jagdvereine sowie der Naturschutzverbände. Die Gemeinden werden über den aktuellen Stand der Entwicklung auf dem Laufenden gehalten – so werden alle vollumfänglich informiert.

Erst nach diesem wichtigen Austausch werde das im Naturschutzgesetz geregelte, förmliche Verfahren beginnen. Im Rahmen dieses öffentlichen Beteiligungsverfahrens werden dann die Träger öffentlicher Belange angehört. Außerdem habenalle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu der geplanten Verordnung vorzubringen.

Hintergrundinformationen:
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden, die Regierungspräsidien, per Rechtsverordnung.

Weitere Informationen finden Sei auf dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg sowie der Internetseite des Regierungspräsidium Stuttgart.