Pressemitteilung

Regierungspräsidium Stuttgart weist erneut landesweit eine der höchsten Beschäftigungsquoten für schwerbehinderte Menschen mit 9,92 Prozent auf

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Die Beschäftigungsquote ist für uns nicht nur eine Zahl, die es zu erfüllen gilt. Viel mehr sehen wir darin eine Gelegenheit, einen gesellschaftlichen Mehrwert zu erzeugen, indem wir nicht nur neue Perspektiven, sondern auch ein gemeinschaftliches Miteinander während und außerhalb der Arbeitszeit schaffen. Diese Vorbildfunktion nehmen wir überaus ernst.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart erreichte im Jahr 2016 für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erneut eine hohe Quote von 9,92 Prozent. Im Vergleich zum Mittel der Landesverwaltung Baden- Württembergs (2015; 5,02 Prozent) stellt dies einen überdurchschnittlichen Erfolg dar. Regierungspräsident Wolfgang Reimer dazu: „Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist ihre Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dabei hat insbesondere auch das Regierungspräsidium Stuttgart, als öffentlicher Arbeitgeber, eine besondere Fürsorge- und Förderungspflicht.“

Am 24. Juni 2013 wurde eine einheitliche Regelung aller Ministerien und des Rechnungshofes über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Schwerbehinderten- Verwaltungsvorschrift) – rückwirkend zum 1. Januar 2013 – in Kraft gesetzt. Demnach liegt die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei fünf Prozent.  Von dieser Regelung sind  alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber umfasst, die mindestens 20 Arbeitsplätze ausweisen. Die Vorschrift des Landes konkretisiert damit die gesetzliche Beschäftigungspflicht aus dem SGB IX. Ziel dieser Vorschrift ist es nach wie vor, eine signifikante Verbesserung der Einstellungs- und Arbeitsbedingungen  für schwerbehinderte Beschäftigte und jenen gleichgestellten Menschen zu erreichen.

Dem Regierungspräsidium Stuttgart war es ein besonderes Anliegen, seinen Teil zur bestmöglichen Umsetzung dieses Vorhabens beizutragen: „Es ist überaus wichtig, Bildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken, um Chancengleichheit und Gleichbehandlung möglich zu machen. Die Pflichtquote ist für uns nicht nur eine Zahl, die es zu erfüllen gilt. Viel mehr sehen wir darin eine Gelegenheit, einen gesellschaftlichen Mehrwert zu erzeugen, indem wir nicht nur neue Perspektiven, sondern auch ein gemeinschaftliches Miteinander während und außerhalb der Arbeitszeit schaffen. Diese Vorbildfunktion nehmen wir überaus ernst“, betont Reimer weiterhin.

Seit vielen Jahren gibt es im Regierungspräsidium Stuttgart eine Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen. Roger Hahn begleitete dieses Amt seit 2003 und setzt sich für die Bedürfnisse der gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter mit Behinderung ein: „ Die Schwerbehindertenvertretung fördert und sichert die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Dienststelle. Ohne diese würden viele Menschen mit Behinderung einfach hinten runterfallen“, so verdeutlicht er die Notwendigkeit dieses Amtes. In seiner Funktion als Schwerbehindertenvertretung sorgt Hahn unter anderem dafür, dass Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen nicht unter den Tisch fallen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirken. Dazu gehören auch, Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Darüber hinaus setzt sich die Schwerbehindertenvertretung dafür ein, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Tarifvereinbarungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt, werden. 

Die Einhaltung der Schwerbehindertenquote und der Umgang mit Behinderung allgemein wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt sowie in der Gesellschaft einnehmen.  „Wir werden uns auch weiterhin bemühen und nicht zurücklehnen, um zielgereichtet Betroffenen helfen zu können. Größtmögliche Flexibilität am Arbeitsplatz steht nach wie vor in der Priorität ganz vorne: Flexible Arbeitszeit, flexible Raumgestaltung und Möglichkeiten der Telearbeit helfen hier sicherlich ganz besonders.“

Im Hinblick auf einen zukunftsorientierten Umgang mit dem Thema Schwerbehinderung fügt Hahn hinzu: „Menschen mit Behinderung werden erst ausgegliedert, bevor man mit hohem Aufwand versucht, sie wieder einzugliedern. Ein großer Teil der Gesellschaft begegnet diesem Phänomen mit achselzuckender Gleichgültigkeit. Das müssen wir umkehren. Insgesamt geht es um das Recht von Menschen mit Behinderung auf ein Leben in der Gemeinschaft. Und das funktioniert nur, wenn wir alle Barrieren abbauen, die Teilhabe verhindern – in unseren Köpfen wie in der Umwelt.“