Pressemitteilung

Soldatengrab mit Gedenktafel im Neudenauer Teilort Herbolzheim (Landkreis Heilbronn): Staatsanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Strafanzeige des Bürgermeisters a. D. nach Prüfung ohne Folgen

Kleines weißes i in einem weißen, auf dem Holzboden stehenden Kreis

Auf der Gemarkung von Neudenau-Herbolzheim befindet sich ein Soldatengrab, in dem am Ende des Zweiten Weltkriegs drei Soldaten der Waffen-SS beigesetzt wurden. Ende der 1950er-Jahre hat ein als rechtsextremistisch eingestufter und seinerzeit vom Verfassungsschutz beobachteter Verein, die „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS e. V.“ (HIAG), nachträglich eine Gedenktafel auf dem Boden angebracht. Auf der Tafel befindet sich eine Inschrift, die die Worte „Treue um Treue – den Opfern der Kriege – HIAG Mosbach 1958 – Erneuert 1994 TGS“ enthält. Die Gedenktafel war nicht offiziell Bestandteil der Grabstätte, sondern wurde auf der Rückseite des Soldatengrabs angebracht.

Das Soldatengrab beziehungsweise die Gedenktafel war bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von kritischen Diskussionen in der Öffentlichkeit. Hierzu erreichten das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) mehrfach Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich von der Gedenktafel sowie von Treffen und Kranzniederlegungen gestört fühlten. Dadurch waren das Soldatengrab und die Gedenktafel bereits Gegenstand von hausinternen Überprüfungen im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS).

Die maßgebliche Frage – wie auch die Diskussion in der Öffentlichkeit zeigte – war, wie mit der von der HIAG angebrachten Tafel mit der Inschrift „Treue um Treue“ umzugehen ist. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz der BRD muss jedes Grab eine würdige Ruhestätte sein. Eine Glorifizierung und Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut oder auch nur der Anschein derselben steht diesem Grundsatz diametral entgegen. Das RPS in seiner Eigenschaft als örtlich zuständige Landespolizeibehörde ist der Auffassung, dass die Gedenktafel eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellt.

Am 1. März 2023 wurde die hinter der Grabstätte befindliche Gedenktafel im Auftrag des RPS entfernt und unbeschädigt auf das Betriebsgelände der ausführenden Firma verbracht. Das Soldatengrab selbst wurde dabei weder zerstört noch beschädigt.

Aufgrund einer Strafanzeige des ehemaligen Bürgermeisters von Neudenau prüfte die Staatsanwaltschaft Heilbronn den Vorgang in einem Vorermittlungsverfahren. In einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte das RPS dargelegt, warum aus Sicht des RPS kein Anfangsverdacht vorliegt. Zu dieser Einschätzung kam auch die Staatsanwaltschaft Heilbronn nach Prüfung des Sachverhaltes und hat nun dem Regierungspräsidium Stuttgart in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Strafanzeige des Bürgermeisters a. D. gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folgen haben wird.

Hintergrundinformationen:

In erster Linie liegt die Zuständigkeit für solche Soldatengräber bei der Kommune vor Ort, hier Neudenau, die Eigentümerin des Grundstücks ist. Das RPS hat aufgrund der Förderung nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) eine Zuständigkeit. Auf Grundlage des Gräbergesetzes hat die Stadt Neudenau jährliche Fördermittel zur Pflege der auf ihrer Gemarkung liegenden Kriegsgräber erhalten. Diese Förderung umfasst nur Pflege und Instandhaltung für das Grab selbst, nicht aber für den Gedenkstein der HIAG.

Die maßgebliche Frage war – wie bereits dargelegt – wie mit der von der HIAG angebrachten Tafel mit der Inschrift „Treue um Treue“ umzugehen ist. Das RPS in seiner Eigenschaft als örtlich zuständige Landespolizeibehörde ist der Auffassung, dass die Gedenktafel eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellt. Wir waren daher in Kontakt mit der Stadt Neudenau, um ihr die Gelegenheit zu geben, die Tafel selbst zu entfernen. Da dies nicht erfolgte, haben wir uns als RPS entschlossen selbst eine Firma mit der fachgemäßen Entfernung der Tafel zu beauftragen. Hierüber waren wir auch mit dem Landratsamt Heilbronn, dem Polizeipräsidium Heilbronn und dem für das Gräberrecht zuständige Fachreferat im Innenministerium in Kontakt. Der Entfernung ging somit ein längerer Klärungsprozess voraus.

Ende Februar beauftragte das RPS ein privates Unternehmen mit der sachgemäßen Entfernung der Gedenktafel und informierte das Polizeirevier Neckarsulm und den Polizeiposten Möckmühl über die bevorstehende Entfernung – verbunden mit der Bitte, auch die Staatsanwaltschaft zu informieren.

Am 1. März 2023 wurde die hinter der Grabstätte befindliche Gedenktafel entfernt und unbeschädigt auf das Betriebsgelände des ausführenden Unternehmens verbracht. Auch das Soldatengrab selbst wurde dabei weder zerstört noch beschädigt.