Pressemitteilung

Wahl der Gemeinderäte der Stadt Crailsheim (Landkreis Schwäbisch Hall)

Regierungspräsidentin Bay: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wahl der Gemeinderäte ist gültig“

Fensterfront eines Rathauses mit Schriftzug über der Tür

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Gemeinderatswahlen. Die Prüfung der Wahl in Crailsheim ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.

Die Gemeinderatswahl vom 23. März 2025 der Stadt Crailsheim ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt vor. Die Wahl ist gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist ging ein Einspruch ein, welcher jedoch zurückgenommen wurde.

Die Gemeinderatswahl 2024 der Stadt Crailsheim musste das Regierungspräsidium Stuttgart im Juli 2024 für ungültig erklären, da die in Crailsheim geregelte unechte Teilortswahl nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Einzelne Teilorte wurden aufgrund dieses Umstandes bei der Gemeinderatswahl 2024 unter- beziehungsweise überrepräsentiert.