Weiterbetrieb der Notunterkunft für Geflüchtete – Grundsatzbeschluss in den Gemeinderat eingebracht
Das Land Baden-Württemberg plant den Weiterbetrieb der Notunterkunft in der ehemaligen Messe Sindelfingen für 15 Jahre. Das Land, der Landkreis Böblingen und die Stadt Sindelfingen wollen dazu eine Vereinbarung treffen. Die Stadtverwaltung wird in der Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, den 18. März 2025, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss einbringen.
Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer sagt: „Kriege und Krisen führen weltweit zu Flucht und Vertreibung. Es ist die Aufgabe Europas und des Bundes, die Migrationsströme zu steuern und zu begrenzen. Für die Menschen, die nach Deutschland kommen, müssen vor Ort Unterkünfte geschaffen werden. Als Stadt war und ist es uns wichtig, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Verwaltung und Stadtgesellschaft leisten seit vielen Jahren einen großen Beitrag zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten. Das werden wir mit dem Weiterbetrieb der Notunterkunft fortsetzen. Gleichzeitig wird dadurch die Zuteilung von Geflüchteten in die Anschlussunterbringung nach Sindelfingen reduziert. Wir müssen damit weniger eigene Unterkünfte bereitstellen.”
Unterbringung von Geflüchteten in Sindelfingen
Das Land Baden-Württemberg betreibt seit 2022 im Gebäude der ehemaligen Messe Sindelfingen eine Notunterkunft für Geflüchtete. Zunächst wurden hier ukrainische Geflüchtete untergebracht. Aufgrund gestiegener Zugangszahlen erfolgt seit 2023 die Belegung mit Geflüchteten verschiedener Herkunftsländer. Das Land Baden-Württemberg plant nun den Weiterbetrieb der Notunterkunft für Geflüchtete für die kommenden 15 Jahre mit einer Regelbelegung von 600 Personen.
Vereinbarung zwischen Land, Landkreis und Stadt Sindelfingen
Mit dem Betrieb der Notunterkunft sind verschiedene Fragestellungen verbunden, zu deren Regelung das Land, der Landkreis und die Stadt Sindelfingen eine Vereinbarung schließen wollen, die unter anderem die Anrechnung von in der Notunterkunft bestehenden Aufnahmekapazitäten auf die Zuteilung in die Anschlussunterbringung regelt.
So reduziert sich die Zuteilung an die Stadt Sindelfingen in die Anschlussunterbringung um bis zu 120 Personen pro Jahr. Zudem wird die Nutzung des ehemaligen Hotels „Bristol“ im Stadtteil Viehweide für die vorläufige Unterbringung durch den Landkreis Böblingen zeitlich befristet.
„Als Stadtverwaltung werden wir weiterhin unserer Verantwortung für eine gute Entwicklung der Gewerbestandorte wie auch der Wohngebiete in der unmittelbaren Umgebung gerecht werden. Dazu laden wir regelmäßig alle Beteiligten, darunter das Quartiersmanagement der Viehweide, zu einem Runden Tisch ein“, sagt Baubürgermeisterin Dr. Corinna Clemens.
Bürgerinformation
Für die Bürgerschaft findet am Mittwoch, den 26. März 2025, um 18:30 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Weiterführung der Notunterkunft für Geflüchtete statt. Das Land Baden-Württemberg wird seine Planungen erläutern und Fragen beantworten. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sindelfingen und des Landratsamts Böblingen stehen für Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung findet in der ehemaligen Messe (Mahdentalstr. 116, 71065 Sindelfingen) statt. Der Einlass beginnt um 18:00 Uhr. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Der Zugang erfolgt über die Schwertstraße (Glastreppe) und ist barrierefrei. Für die Anmeldung bzw. den Zutritt zur Einrichtung ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass vor der Halle wenig Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Bitte weichen Sie daher auf alternative Parkmöglichkeiten aus oder nutzen Sie den ÖPNV.
Quelle: Stadt Sindelfingen