EU-Wasserrahmenrichtlinie
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie:
Die Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden geben bekannt, dass die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach EU-WRRL am 22.12.2020 veröffentlicht wurden. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 83 Absatz 4 WHG durch Einstellen in das Internet sowie im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Ausgabe 50 am 30.12.2020.
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